Di

20

Nov

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

"Antje Esser tritt der Fraktion PRO neu-ulm bei."

PRO Pressemitteilung

Foto: Antje Esser
Foto: Antje Esser

Die Fraktion von PRO neu-ulm freut sich mitteilen zu können, dass Antje Esser Mitglied von PRO neu-ulm geworden ist und unsere Fraktion verstärken wird.

Aufgrund unüberbrückbarer Differenzen hat sich Esser dazu entschieden, mit sofortiger Wirkung aus der SPD auszutreten sowie die Stadtratsfraktion der SPD zu verlassen.

Esser freut sich darauf, als Mitglied von PRO neu-ulm weiter aktiv Neu-Ulmer Stadtpolitik gestalten zu dürfen. Zeitgleich mit ihrem Austritt aus der SPD hat Esser auch darum ersucht, aus ihrem Amt als Kreisrätin entlassen zu werden. „Aufgrund meiner beruflichen Belastung ist es mir nicht mehr möglich, dieses Mandat noch mit der geforderten Konzentration und dem notwendigen zeitlichen Engagement auszuüben. Die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im Kreistag über Partei- und Fraktionsgrenzen hat mir immer sehr viel Freude gemacht. Es ist jetzt aber für mich der richtige Moment, mich zukünftig auf andere Themen zu konzentrieren.“ Esser ist seit 2002 Mitglied des Kreistags.

Sie ist seit der Kommunalwahl 2014 Mitglied des Neu-Ulmer Stadtrats. Ein wichtiges Thema für die Neu-Ulmer Stadtentwicklung wird die angestrebte Kreisfreiheit sein. „Die Stadt Neu-Ulm wird auf Dauer die von ihr geforderte Doppelbelastung, also Übernahme und Finanzierung von Aufgaben, die eigentlich durch den Landkreis wahrzunehmen sind, nicht länger leisten können.“ Dieses Verständnis wolle man bei den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam schaffen. „Daneben wird man Wege aufzeigen, wie Stadt und Landkreis auch zukünftig in bestimmten Bereichen zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen können.“

Voraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist, dass man auch gemeinsam Ziele verfolgt. Seit Beginn der Amtszeit des Stadtrats arbeitet Esser bereits intensiv mit PRO neu-ulm zusammen. „Wir kennen uns also seit Jahren und haben ein gemeinsames Verständnis davon, mit welchen Themen wir Neu-Ulm voranbringen möchten.“

 

Für die Fraktion
Stephan Salzmann

 

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Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

Mo

19

Nov

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

Kommt eine Straßenbahn für Neu-Ulm in Frage?

Durchaus eine Überlegung wert, unter dem Gesichtspunkt der anzulehnenden Infrastruktur mit der in Ulm vorhandenen Straßenbahnlinien.

PRO Pressemitteilung

Foto: Pixabay kostenlos
Foto: Pixabay kostenlos

Mobilität von Morgen.

Bei genauerem Hinsehen gibt es anzumerken. Straßenbahn wurde vor der vorigen Jahrhundertwende eingeführt, aus heutiger Sicht nicht gerade ein Innovationsknüller.
Die lange Zeit zu lobende Umweltfreundlichkeit wegen des Verbrauchs von elektrischem Strom ist vorbei. Die Alternative sind heutige moderne Busse mit E-Antrieb, welche in Neu-Ulm entwickelt werden. Und dann ist auch der letzte angeblich große Vorteil der Tram dahin.
Nachteile der Tram, wovon niemand spricht, wäre der Zwang, Schienen zu legen und zu befahren. Dies bedeutet ein Eingriff in innerstätischen Bereich vorhandene Verkehrswege. Die Tram bevorzugt eine Vorrangstellung und verbraucht zusätzlichen öffentlichen Raum. Die Straßen und der Raum wird von einem Drahtnetz und Masten verschandelt. Es werden besondere Haltestellen benötigt, weil die Tram in der Straßenmitte fährt, sie ist laut und quietscht in Kurven. Bei Zwischenfällen ist der Verkehr in beiden Richtungen beeinträchtigt. Änderung der Streckenführung oder Reparaturen bedeuten hohe Aufwendungen und lange Bauzeiten.
Es gibt einen nennenswerten Vorteil. Ein Tram-Fahrer befördert mehr Fahrgäste als ein Bus-Fahrer. Aber das wäre auch es auch.
Innovativer und zahlreiche Vorteile sind urbane Seilbahn-Systeme. Sie überwinden Wohngebiete, Flüsse und die bestehende Infrastruktur mit Leichtigkeit und schweben über sämtliche Verkehrsbehinderungen hinweg. Perfekt in die Stadtplanung integriert sind einer urbanen Seilbahnlösung kaum Grenzen gesetzt.
Wobei für unser gemeinsames Oberzentrum Ulm/Neu-Ulm, abgesehen von dem außerordentlichen kulturellen und touristischen Wert der Seilbahnsysteme, das Augenmerk sicher erst mal für Neu-Ulm auf moderne E-Omnibusse zu richten ist. EvoBus Geschäftsführung berichtet:  „Im Jahr 2030 verfügen 70 Prozent aller neu zugelassenen Stadtbusse über einen emissionsfreien Antrieb.“

Wir von PRO sagen Ja, zum Bus.

Pressemitteilung zum Download.


Für die Fraktion
Stephan Salzmann

 

 

Siehe Lokales aus der Presse:

Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

So

11

Nov

2018

Info zur Kreisfreiheit Stadt Neu-Ulm

Durch die IHK Schwaben zur Kreisfreiheit Neu-Ulms vorgestellte Zusammenfassung einer Studie blendet zentrale Fragen aus und ist in vielen Teilen weiter nicht nachvollziehbar

Gemeinsame Pressemitteilung der Neu-Ulmer Stadtratsfraktionen von CSU, SPD, Pro Neu-Ulm und die Bündnis 90 / die Grünen

Die von der IHK Schwaben vergangenen Freitag in Weißenhorn vorgestellte Zusammenfassung einer durch das SME-Institut/Sozial- und Wirtschaftsforschung für den Mittelstand erstellten Studie über die angeblichen Auswirkungen der Kreisfreiheit Neu-Ulms berücksichtigt zentrale Fragen eines solchen Schritts gar nicht. In weiten Teilen sind die vorgelegten Zahlen nicht nachvollziehbar, aufgestellte Thesen werden nicht belegt. Für eine ernsthafte Diskussion über Vor- und Nachteile einer Kreisfreiheit sowie die finanziellen Auswirkungen ist diese Zusammenfassung nicht geeignet.

„Wir bedauern sehr, dass weder dem Stadtrat, noch auch der Stadtverwaltung bisher die vollständige Studie übergeben worden ist“, erklären die Fraktionsvorsitzenden der Neu-Ulmer Rathausfraktionen Johannes Stingl, Antje Esser, Stephan Salzmann und Mechthild Destruelle.

Die aktuell vorliegende Zusammenfassung behauptet Zahlen und stellt Thesen in den Raum, die weder belegt, noch insbesondere nachvollziehbar sind. Eine seriöse Bewertung der Auswirkungen einer Kreisfreiheit ist auf den bislang vorgelegten Zahlen nicht möglich“, sind sich die vier Fraktionsvorsitzenden nach der Präsentation in Weißenhorn einig.

Nachdrücklich verwehren sich die vier Fraktionsvorsitzenden gegen die Behauptung des Verfassers, der Stadtrat habe offensichtlich die „Tragweite“ seiner Entscheidung nicht erfasst.

„Wir möchten hierzu feststellen, dass wir uns intensiv mit der Kreisfreiheit, den verfassungs- und kommunalrechtlichen Grundlagen, als auch den vorliegenden Zahlen und Sachverhalten auseinandergesetzt haben. Wir können dem Verfasser versichern, dass wir die Kreisfreiheit, gerade weil uns die Hintergründe und Auswirkungen in ihrer ganzen Bandbreite bekannt sind, vollumfänglich unterstützen“.

Der Verfasser hat sich weder mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen noch mit kommunalen Aufgabenstellungen und Verantwortlichkeiten auseinandergesetzt. Er hat eine rein wirtschaftliche Betrachtung vorgenommen, und auch diese ist in weiten Teilen nicht nachvollziehbar, bzw. nicht belegt oder unzutreffend.

„Unsere Verfassung sieht vor, dass jede Gemeinde immer die Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen soll, die sie auch wahrnehmen kann. Eine Stadt ist kein Wirtschaftsbetrieb. Würde eine Stadt funktionieren, wie der Verfasser es sich vorstellt, müssten wir als erstes die Schwimmbäder und dann Einrichtungen wie die Musikschule oder die städtische Bücherei schließen. Anschließend vervielfachen wir die Gebühren für Kindergärten, Friedhofswesen, Sportanlagen und ähnliche Angebote, damit sie endlich kostendeckend arbeiten.

Diese verkürzte, rein wirtschaftliche Betrachtung ist falsch und kann nicht funktionieren,“ so die vier Fraktionsvorsitzenden.

Der schriftlich vorliegenden Zusammenfassung sowie auch dem Vortrag des Verfassers lassen sich zudem eine Reihe von Thesen entnehmen, die schlicht unzutreffend sind, oder nicht belegt werden. „Auch von einer Zusammenfassung kann aber erwartet werden, dass sie aufgestellte Behauptungen beweist, jedenfalls plausibilisiert. Das passiert hier nicht.“

Hierzu einige Beispiele:

Es ist falsch, wenn der Verfasser behauptet, die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Stadt ergibt sich insbesondere aus deren Rücklagen und dem ggf. liquidierbaren Sachvermögen.

Zunächst ist festzuhalten, dass eine Kommune kaum „liquidierbares Sachvermögen“ hat. Sollen wir Straßen, Schulen oder Kindergärten auf den Markt schmeißen? Das ist weder möglich, noch gewollt. Wohin es führt, hat uns doch sehr lebhaft die Privatisierung von wesentlichen Einrichtungen wie der Wasserversorgung oder dem Stromnetz vor Augen geführt.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Stadt lässt sich insbesondere aus den Rücklagen und dem Ergebnis des Verwaltungshaushalts ableiten. Ohne Überschuss kein Geld für Investitionen. In allen Bereichen steht die Stadt hervorragend da.

Die Behauptung, Neu-Ulm habe sich nicht außerordentlich dynamisch entwickelt, verkennt die Tatsachen. Von 2010 bis 2016 haben wir einen Einwohnerzuwachs von mehr als 3.800 Einwohnern verzeichnet. Die Steuerkraft der Stadt ist im Zeitraum 2008 bis 2017 um 31,7 Millionen Euro, oder 92 % gestiegen. Dynamischer kann eine Entwicklung kaum sein.

Vergleich der Finanzkraft Neu-Ulms mit anderen kreisfreien Städten.

Der Verfasser behauptet, Neu-Ulm könne mit den anderen kreisfreien Städten nicht mithalten.

Der Verfasser ist den Nachfragen des CSU Fraktionsvorsitzenden Stingl hierzu konsequent ausgewichen. Die Finanzkraft einer kreisangehörigen Stadt, wie sie sich aus den Statistiken ergibt, kann nicht 1:1 auf die Finanzkraft einer kreisfreien Stadt übertragen werden. Hier müssen umfassende Bereinigungen vorgenommen werden. Diese sind notwendig, da kreisfreie und kreisangehörige Städte völlig anders finanziert werden und völlig andere Aufgabenstellungen haben. Allein an Schlüsselzuweisungen hätte Neu-Ulm in 2018 rund 8 Millionen Euro mehr erhalten. Wir sind uns sicher, dass der Verfasser diese bereinigten Zahlen nicht zu Grunde gelegt hat. Er möge seine Zahlen offenlegen. Wir sind gespannt! In seinem Vortrag hat er diese nicht offengelegt.

Nicht nachvollziehbar ist auch, inwieweit Finanzkraft und Umsetzung von Baumaßnahmen im Zusammenhang stehen. Dem Vortrag des Verfassers haben wir entnommen, dass er schlicht Haushaltszahlen von 10 Jahren addiert hat. So einfach kann man es sich nicht machen.

Nicht berücksichtigt wurden offensichtlich, dass bei nicht begonnenen zw. nicht beendeten Maßnahmen vorhandene Haushaltsansätze und Haushaltsreste auch neu in den Haushalt eingestellt werden. Im Falle einer schlichten Addition würden diese also mehrfach addiert werden. Der Verfasser möge seine Zahlen offenlegen, damit dieses nachvollzogen werden kann. So ist der Vortrag nicht schlüssig.

Ebenso fasch ist seine Behauptung, die Bezirksumlage betrage 50 % der Kreisumlage. Die Bezirksumlage bemisst sich nach der Umlagekraft einer Stadt und wird entsprechend jährlich neu festgesetzt. Für 2018 schlägt diese „Unschärfe“ des Verfassers immerhin mit 1,74 Millionen Euro zum Nachteil der Stadt Neu-Ulm zu Buche.

Die Behauptung, eine mittelfristige Finanzplanung liege nicht vor, ist ebenso falsch.
Diese Planung liegt sowohl für die Stadt, als auch – soweit die Zahlen überhaupt vom Landkreis in seinem Haushalt berücksichtigt wurden – für den möglichen Haushalt der Kreisfreien Stadt vor. Nur kann natürlich die Stadt nur solche Zahlen berücksichtigen, die auch der Landkreis in seinem Haushalt vorgesehen hat.

Die Ausführungen zur sogenannten „Entflechtungsmasse“ entbehren jeder Grundlage. Weder ist richtig, dass Vermögen zu „Substanzwerten“ übernommen werden muss, noch müssen bilanzielle Rückstellungen des Landkreises zum Personal (der Verfasser geht hier von immerhin 10 Millionen Euro aus!) übernommen werden. Auch entbehrt die Behauptung, „notwendige Infrastruktur“ für die Übernahme von Personal koste 10 Mio. Euro, jeder Grundlage. Offensichtlich ist dem Verfasser nicht bewusst, dass Personal des Landkreises nicht nur im Landratsamt, sondern auch in Einrichtungen wie z.B. Schulen oder dem Jobcenter tätig ist und dort auch weiter Tätigkeiten ausübt. Weiter unterschlägt der Verfasser, dass bereits heute Mitarbeiter des Landratsamtes in Gebäuden der Stadt tätig sind, die das Landratsamt von der Stadt angemietet hat.

Die letztlich behauptete Zahl von 75 Millionen Euro, die die Kreisfreiheit kosten soll, ist daher nicht nachvollziehbar und entbehrt jeder Grundlage.

Abwegig und falsch sind die Ausführungen des Verfassers, wenn er behauptet, der Landkreis gleiche einer „Holding“. Diese Aussage zeigt deutlich, dass hier ein grundlegendes Missverständnis über Zuschnitt und Aufgaben von Verwaltung und Gebietskörperschaften sowohl einer Stadt, als auch eines Landkreises vorliegt.

Ein Landkreis ist keine Finanzierungsgesellschaft. Der Landkreis finanziert ausschließlich eigene Aufgaben, nicht aber die Aufgaben der Stadt. Er ist auch keine „Dienstleistungsgesellschaft“. Stadt und Landkreis sind selbständig und agieren unabhängig voneinander. Jede Verwaltung erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben. Mit einer „Holding“ hat dieses nichts zu tun.

Völlig außeracht lässt der Verfasser in seiner Bewertung schließlich, dass die Stadt schon heute eine ganze Reihe von Aufgabe auf eigene Kosten erbringt, für die nicht sie, sondern eigentlich ausschließlich der Landkreis zuständig ist. Die Stadt Neu-Ulm erbringt diese Leistungen, weil die Aufgaben aufgrund der Größe der Stadt für das Zusammenleben erforderlich sind bzw. selbstverständlich von den Bürgerinnen und Bürgern gefordert werden. Hierzu zählt z.B. der innerstädtische ÖPNV, die Schulsozialarbeit, Leistungen im Bereich Integration, Migration, der Jugendhilfe, für Senioren und in anderen sozialen Bereichen. Die Stadt muss also bereits in einem ganz erheblichen Umfang Doppelstrukturen schaffen und finanzieren, obwohl sie gar nicht zuständig ist, für die sie daher keine Mittel erhält, die aber für das Funktionieren der Stadt und das Zusammenleben erforderlich sind.

Die Zusammenfassung, die in ihrer aktuellen Form weit von einem Gutachten entfernt ist, enthält somit eine Vielzahl nicht belegter Behauptungen und blendet eine ebenso große Anzahl an verfassungs- und kommunalrechtlichen Grundsätzen aus. Damit scheidet die Zusammenfassung als Basis für eine vernünftige Diskussion aus. Um es mit den Worten des Verfassers zu sagen: Es scheint so, dass der Verfasser die Tragweite und Auswirkungen kommunaler Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und der Finanzierung sowohl der Körperschaft, als auch der Aufgaben nicht bewertet hat.

Die Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürger dürfen zu dem Bestreben der Kreisfreiheit eine sachlich und fachlich fundierte Auseinandersetzung mit den Argumenten der Stadt erwarten. Diese Zusammenfassung und auch die am Freitag vorgelegten Zahlen und Bewertungen kommunaler Aufgaben sind hierzu kein Beitrag.

Johannes Stingl            Antje Esser          Stephan Salzmann                      Mechthild Destruelle


Kontakt:
Johannes Stingl, Malerweg , 89233 Neu-Ulm, 0731/8802281
Antje Esser, Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm, 0731/975270
Stephan Salzmann, Johannesplatz2, 89231 Neu-Ulm, 0731/205868-91
Mechthild Destruelle, Blumenstraße 2, 8231 Neu-Ulm, 0731/4911488

 

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Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

So

11

Nov

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan "Wohnen am Illerpark" Ludwigsfeld

PRO stimmt zu

Foto: Aus Sitzungsvorlage
Foto: Aus Sitzungsvorlage

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschloss den überarbeiteten ersten Entwurf des städtebaulichen Konzeptes  und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs M 62.4 "Wohnen am Illerpark" mit Stand vom 10.10.2018.
Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet mit urbanen Strukturen ausgewiesen. Mit der vorliegenden Planung soll ein differenziertes Wohnbauangebot geschaffen werden, das Flächen für Geschosswohnungsbau und verdichteten Einfamilienhausbau im Verhältnis 56:44 vorsieht. Insgesamt sind rd. 610 Wohneinheiten möglich. Im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf konnte der Anteil an Flächen für Einfamilienhäuser bzw. die Zahl an Einfamilienhäusern erhöht werden, ohne dass die Qualität des städtebaulichen Entwurfs leidet. Mit ihren verdichteten Wohnformen steht die Planung unter dem Vorzeichen des Flächensparens. Konkret gibt es nun ca. 510 Wohneinheiten Geschosswohnungsbau und ca. 100 Wohneinheiten für Reihenhaus- und Kettenhausbebauung.
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf aus dem Jahr 2016 sind die Südwestgärten nun nicht mehr im selben Maße durch Stellplätze geprägt, weil zum einen mehr Kettenhausbaufelder (mit größeren Gärten) geschaffen wurden und für Reihenhäuser Stellplatzangebote außerhalb der Gärten vorgesehen sind („Parktaschen“ für Carports und Garagen). Weiterhin wurden die Lage und Größe des Quartiersplatzes angepasst. Dieser grenzt nun mit der Schmalseite an die neue Planstraße und ist damit von der Haupterschließung nicht mehr abgehängt. Mit seiner optimierten Lage kann er als Scharnier dienen und die angrenzende Bebauung kann gewerbliche oder soziale Nutzungen aufnehmen. Auch die Platzfläche für eine mögliche Mobilitätsstation wurde auf ein der Quartiersgröße angemessenes
Maß verkleinert.

 

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Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

Öffentliche Ausslegung des Bebauungsplan M 62.5 "Gewerbe-Campus Filchnerstraße"

PRO stimmt zu

Foto: Aus Sitzungsvorlage
Foto: Aus Sitzungsvorlage

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschloss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs M 62.4 "Wohnen am Illerpark" mit Stand vom 10.10.2018.

Mit der Entwicklung des Bebauungsplans M 62.5 „Gewerbe-Campus Filchnerstraße“ soll die Stadt Neu-Ulm als Standort für Forschungs- Entwicklung und Dienstleistungen weiter entwickelt werden.
Es bietet sich die Chance, in einer gut integrierten Lage ein Unternehmen aus der Automobil-Branche anzusiedeln, Wohnen und Arbeiten zu verknüpfen und die Bereitstellung von attraktiven Arbeitsplätzen in Neu-Ulm zu fördern. Für die mit der Planung verbundenen Fragestellungen zum Denkmalschutz, zum Artenschutz und zur Problematik von Altlasten sind Antworten gefunden bzw. die Lösungswege aufgezeigt und in den vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf eingeflossen. Den Abwägungsvorschlägen kann daher zugestimmt und die Fortsetzung des Planverfahrens beschlossen werden.

 

 

 

 

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Neu-Ulmer Zeitung

Süd West Presse

(SiMe)

So

28

Okt

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

Einführung von Handyparken

PRO stimmt zu

Foto: Pixabay kostenlos
Foto: Pixabay kostenlos

Der Technische Ausschuss öffentlicher Lebensraum und Verkehr hat am 23. Oktober 2018 der Einführung von Handyparken auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen in Neu-Ulm für eine Pilotphase von vier Jahren zugestimmt.
Die Einführung ist für das Jahr 2019 geplant.
Das bargeldlose Abrechnen der Parkgebühren und der damit verbundene Wegfall der Kleingeldsuche stellen beim Handyparken sicherlich die größten Vorteile für den Parkplatzsuchenden dar. Zusätzlich können die Wege zwischen Auto und Parkscheinautomat eingespart werden, was einen zusätzlichen Komfort und Zeitersparnis bedeutet. Der Parkvorgang kann auch aus der Ferne gestartet, verlängert und beendet werden. Interessant sind für den Nutzer auch Zusatz-Dienstleistungen (z.B. Erinnerungen vor Ablauf der Parkdauer) und die Tatsache, dass sich zu Parkbeginn nicht auf eine bestimmte Parkdauer festgelegt werden muss.

 

 

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Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

Sa

13

Okt

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

Gänstorbrücke erhält eine Monitoring-Anlage

PRO stimmt zu

Foto: Pixabay kostenlos
Foto: Pixabay kostenlos

Die Gänstorbrücke hat ihr Lebensende erreicht. Die Brücke ist schwer durch Korrosion beschädigt. Die Schäden sind nicht mehr zu beheben. Ein Neubau ist unumgänglich.

 Was wird nun gemacht um die Sicherheit noch zu gewähren? Der zuständige Fachbereich bei der Stadt Ulm wird eine Monitoring-Anlage auf der Brück installieren. Eine Monitoring-Anlage schlägt Alarm, wenn es auf der Brücke knackt. In der Nacht von Samstag 17. November auf Sonntag 18. November 2018 wird die Brücken einem sogenannten „Stresstest“ mit schweren Kranfahrzeugen unterzogen. Die schweren Kranfahrzeuge (48 Tonnen Gewicht) fahren mehrmals über die

Brücke. Auch eine Vollbremsung aus 50 km/h wird es geben. Die Verantwortlichen erhoffen sich davon weitere Erkenntnisse über den Zustand der Brücke. Eines ist klar, auch in den nächsten Jahren wird es Einschränkungen geben, bis eine neue Brücke gebaut und für den Verkehr freigeben werden kann.

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Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

So

30

Sep

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

Grundschule Burlafingen - weitere Vorgehensweise

PRO stimmt zu

Foto aus Sitzungsvorlage Standorte: 1-Waidmannstraße 38 heutiger Standort der Schule;  2-Im Bühl, 3-Iselhalle, 4-Steigäcker Nord, 5-Steigäcker Süd
Foto aus Sitzungsvorlage Standorte: 1-Waidmannstraße 38 heutiger Standort der Schule; 2-Im Bühl, 3-Iselhalle, 4-Steigäcker Nord, 5-Steigäcker Süd

Der Stadtrat musste in seiner Sitzung am Mittwoch, 26.09.2018 für die Grundschule in Burlafingen eine Zukunftsentscheidung treffen. Soll die Schule am alten Standort erhalten bleiben und modernisiert, renoviert und erweitert werden oder doch an einem neuen Standort eine neue Schule nach neuesten schulpädagogischen Erkenntnissen neu bauen? Diese Frage wurde im Stadtrat intensiv diskutiert. Aus der Diskussion ergab sich, dass am alten Standort eine Modernisierung wohl ausscheidet. Dies bedeutet, dass ein Neubau geplant ist, aber wo? Die Verwaltung hat in der Sitzungsvorlage deshalb vier neue Varianten vorgeschlagen. Die Verwaltung hat in der Standortuntersuchung die neuen vier Standorte gegenüber gestellt nachfolgenden Kriterien:

  • Grundstückgröße
  • Eigentumsverhältnisse
  • Jetzige Nutzung/Situation
  • Spätere Erweiterungsmöglichkeiten
  • Erweiterbarkeit u KiTa am Standort
  • Attraktivität von außen (Adresse)
  • Fühlvorteile / Synergieeffekte
  • Ruhender Verkehr
  • Energieversorgung
  • Verfügbar bis 2020

Die Verwaltung kommt nach Be- und Auswertung zum Schluss, dass der bevorzugte Standort für eine neue 3,5- bis 4-zügige Grundschule bei der Iselhalle ist. In der Diskussion um den Standort ergaben sich aber auch noch andere Bewertungen für die Standorte. Um nun in Anbetracht der Wichtigkeit keine falsche Standortentscheidung zu treffen hat sich der Stadtrat in der Sitzung für eine weiter, vertiefte Betrachtung der Standorte 3-Iselhalle, 4-Steigäcker Nord, 5-Steigäcker Süd für nötig. Die Verwaltung wird beauftragt dies auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussvorlage vorzulegen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt bei der Regierung von Schwaben die schulaufsichtliche Genehmigung für den Bau einer neuen 4-zügigen Grundschule in Burlafingen zu beantragen.

 

 

Fraktion PRO neuulm
Siegfried Meßner

 

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Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

Mi

29

Aug

2018

Info zur Kreisfreiheit Stadt Neu-Ulm

Kreisfreiheit: Neu-Ulmer Fraktionen widersprechen aktuellen Behauptungen der Interessengemeinschaft

Presseerklärung der Neu-Ulmer Stadtratsfraktionen von CSU SPD PRO neuulm

Nachdem die Neu-Ulmer Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und pro neuulm letzte Woche in der Debatte um die Kreisfreiheit die Interessengemeinschaft gegen die Kreisfreiheit, allen voran deren Sprecher, Klaus Rederer, zu einer ehrlichen Diskussion aufgerufen haben, zeigen dessen aktuelle Veröffentlichungen, dass Herr Rederer kein Interesse an einer fundierten Diskussion mit den richtigen Zahlen hat. „Es scheint vielmehr so, dass Herr Rederer auch seine eigenen Aussagen nicht im Kopf hat“, so die drei Fraktionsvorsitzenden Johannes Stingl, Antje Esser und Stephan Salzmann.

Im Ulmer Stadtmagazin SpaZz hatte Klaus Rederer noch davon gesprochen, dass „der ganze Spaß“, gemeint war die abgestrebte Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm, diese „um die 50 Millionen Euro kosten“ würde.


Vom SWR auf seine Zahlen angesprochen erklärte er dann, dass doch der Neu-Ulmer Oberbürgermeister Noerenberg diese Zahl 50 Millionen Euro genannt habe und sie sich auf „die Gesamtkosten für Stadt und Landkreis“, also nun doch nicht mehr „nur“ auf die Kosten für die Stadt Neu-Ulm, beziehen würden.

Der Neu-Ulmer Oberbürgermeister hat dem bereits widersprochen. Die von Herrn Rederer behaupteten Zahlen lassen sich auch für die drei Fraktionen aus keinem Dokument entnehmen, welches die Stadt Neu-Ulm oder der Landkreis zur Kreisfreiheit veröffentlicht haben.

Als Reaktion macht Herr Rederer nun eine neue Rechnung auf „und versucht, seine aus dem Blauen heraus behaupteten Zahlen irgendwie hinzurechnen“. Dieses Vorgehen sei, so die drei Fraktionsvorsitzenden, „einfach nicht seriös“.

Zur Diskussion um ein neues Rathaus: Die von Herrn Rederer behaupteten Kosten für neue Arbeitsplätze im Rathaus entbehren jeder Grundlage. Was Herr Rederer ganz unterschlägt: Die Stadt hat bereits eigene Räumlichkeiten, die aktuell vom Landratsamt angemietet worden sind, und die im Falle einer Kreisfreiheit ohne Baukosten, ohne Mietkosten sofort durch die Stadt genutzt werden können.

Lessinggymnasium Neu-Ulm: Die von Herrn Rederer behaupteten Baukosten für das Gymnasium entbehren jeder Grundlage. Aktuell liegt noch nicht einmal eine Planung für das Gymnasium vor. Und, was Herr Rederer völlig unterschlägt: die Stadt ist über die Kreisumlage immer mit 30 % an allen Kosten im Kreis beteiligt. Im Falle der Kreisfreiheit investiert die Stadt Neu-Ulm die Gelder also einfach unmittelbar. Zum anderen verschweigt er, dass die Stadt im Falle einer Kreisfreiheit für den Bau der Schule staatliche Zuschüsse in Millionenhöhe erhält.

Was Herr Rederer ebenso geflissentlich nicht mitteilt sind die rund 8 Millionen Euro an jährlichen Mehreinnahmen, welche die Stadt im Falle einer Kreisfreiheit über Umlagen erhält.

Auch wenn er sich gerne den Anschein gibt, zeigen die Aussagen von Herrn Rederer zur Digitalisierung der Verwaltung doch, dass er weder sagen kann, welche Maßnahmen Seitens der Stadt, noch, welche Maßnahmen Seitens des Landkreises aktuell laufen oder geplant sind. „Wir haben natürlich zur Kenntnis genommen, dass Digitalisierung das Wahlkampfthema des Herrn Rederer ist. Jedes noch so wohlklingende Schlagwort sollte man dann aber auch mit konkreten Inhalten füllen können.

Das überhitzte Hin- und Herspringen bei Argumenten und Zahlen, die nicht fundiert oder falsch sind, das Darstellen von angeblichen Ausgaben, ohne aber die gleichzeitigen Mehreinnahmen und Einsparungen darzustellen, entzieht jeder ernsthaften Diskussion den Boden.

„Wir stellen uns dieser Diskussion sehr gerne. Aber dann mit echten Zahlen und ohne ewige Worthülsen wie „Digitalisierung“, denen jeder Bezug zur städtischen Verwaltung fehlt.“

Anders, als für Herrn Rederer, sind für uns die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auch nicht die „bucklige Verwandtschaft“, sondern langjährige Partner, mit denen wir eng und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Ob bislang im Kreistag, in der neu gegründeten Wohnungsbaugesellschaft DIWOG unter Leitung der NUWOG, dem Schwabenbund oder der Innovationsregion. Dieses wird auch in Zukunft so bleiben. Kreisfreiheit ist die Entflechtung der Verwaltungen. Die Region aber steht über den Verwaltungen. Das zeige doch gerade die Zusammenarbeit mit Ulm, dem Alb-Donau-Kreis oder auch Günzburg. Diese Zusammenarbeit wird immer erhalten bleiben. Und auch die herabwürdigende Wortwahl des Herrn Rederer wird hieran nichts ändern.

Neu-Ulm, den 28.08.2018
Johannes Stingl, CSU, Antje Esser, SPD, Stephan Salzmann, pro neuulm

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Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

Mi

22

Aug

2018

Info zur Kreisfreiheit Stadt Neu-Ulm

Kreisfreiheit Pro und Contra: CSU, SPD und PRO neuulm werben für ehrliche Information und einen fairen Umgang

Presseerklärung der Neu-Ulmer Stadtratsfraktionen von CSU SPD PRO neuulm

 

Die drei Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und pro neuulm begrüßen, dass sich das Bündnis gegen die Kreisfreiheit dazu entschlossen hat, die Entscheidung des Stadtrats, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen und den Antrag auf Kreisfreiheit bei der Staatsregierung einzureichen, gerichtlich überprüfen zu lassen: „Niemand von uns möchte im Raum stehen lassen, dass die Entscheidung der großen Mehrheit des Stadtrats nicht Recht und Gesetz entspricht“ so die drei Fraktionsvorsitzenden Johannes Stingl, Antje Esser und Stephan Salzmann.


„In den letzten Wochen wurde der Eindruck erweckt, gerade auch Seitens Herrn Rederer, dass wir im Stadtrat machen können, was wir wollen. Dass wir über dem Gesetz stehen. Wir möchten nochmals deutlich machen: Der Stadtrat kann und darf nicht willkürlich entscheiden. Wir kennen das Muster: Wer heute eine Entscheidung in seinem Sinne sucht, ist ein wenig „großzügiger“ wenn es darum geht zu entscheiden, was möglich ist. Das sieht aber sehr anderes aus, wenn die Entscheidung anders ausfällt, als man es möchte. Wir müssen daher so entscheiden, wie das Gesetz es vorsieht. Vielleicht liegen wir falsch. Das zu entscheiden, steht aber nicht einer einzelnen Person, oder einer Interessengemeinschaft zu. Das kann nur ein Gericht entscheiden.“


Die deutliche Mehrheit des Stadtrats ist fest davon überzeugt, dass die Durchführung des angestoßenen Bürgerbegehrens aus vielen Gründen gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Daher kann es nicht zugelassen werden. Wir sind zuversichtlich, dass dieses auch das Ergebnis der gerichtlichen Überprüfung sein wird. Und wir alle müssen die gerichtliche Entscheidungen akzeptieren. Nicht akzeptabel ist, wenn einzelne vorbauen und schon jetzt in Statements unsere Gerichte, ihre Unabhängigkeit und ihre Entscheidungskompetenz in Frage stellen.
Es ist nachvollziehbar und verständlich, dass die Interessengemeinschaft, wie auch wir es tun, für ihre Positionen wirbt. Dieses muss aber ebenso mit Argumenten und richtigen Informationen, nicht mit Emotionen und falschen Aussagen erfolgen.


Wir haben die aktuellen Äußerungen von Herrn Rederer, unter anderem in einem Interview mit dem Spazz, zur Kenntnis genommen. Diese Behauptungen sind falsch.


Herr Rederer behauptet, die Kreisfreiheit werde die Stadt 50 Millionen Euro kosten. Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Die Stadt kommt in ihren Berechnungen auf ca. 29 Millionen Euro, die für die Übernahme von zahlreichen Gebäuden zu zahlen sind. Was Herr Rederer nicht sagt: Die Stadt wird jährlich mehr als 7,8 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen über sogenannte Umlagen erhalten. Die behaupteten Zahlen von Herrn Rederer sind also reine Fantasiezahlen.
Falsch ist auch, dass wegen der Kreisfreiheit ein neues Rathaus gebaut werden soll. Unser Rathaus ist schon heute viel zu klein. Der Stadtrat hat daher längst beschlossen, ein weiteres Verwaltungsgebäude zu bauen. Dieses soll auf dem Gelände des heutigen Parkhauses am Bahnhof entstehen. Der Beschluss ist also völlig unabhängig von der Kreisfreiheit. Er wurde vor der Entscheidung über die Kreisfreiheit getroffen und er wird umgesetzt, ganz egal, ob Neu-Ulm kreisfrei wird, oder nicht.


Das Einwohnermeldeamt war, ist und bleibt Angelegenheit der Stadt Neu-Ulm. Das Landratsamt war hierfür noch nie zuständig. Es werden auch keine „Doppelstrukturen“ aufgebaut. Es werden Zuständigkeiten entflechtet. Aus Neu-Ulmer Sicht entfällt zukünftig eine Verwaltungsebene: Ein Bauherr muss nicht mehr erst in die Bauverwaltung der Stadt Neu-Ulm, dann in die Naturschutzbehörde des Landratsamts und für die weiteren Genehmigungen wieder zurück zur Stadt. Das ist umständlich, kostet Zeit und Geld. Das hat auch gar nichts mit „Digitalisierung“ zu tun. Zukünftig bekommt der Bürger alle Leistungen aus einer Hand bei der Stadt Neu-Ulm. Das ist bürgerfreundlich, schnell und effizient.


Die Behauptung, die Digitalisierung der Verwaltung der Stadt Neu-Ulm werde mit der Kreisfreiheit verlangsamt, ist ebenso schlicht falsch. Die Verwaltung der Stadt Neu-Ulm ist im Bereich der Digitalisierung viel, viel weiter als das Landratsamt. Das Landratsamt hat diesen Prozess gerade erst angestoßen. Die Übernahme neuer Aufgaben gibt der Stadt Neu-Ulm vielmehr die Möglichkeit, diese Aufgaben entsprechend unseres Standards neu aufzusetzen, natürlich digitalisiert.


Es scheint doch vielmehr so, dass das Thema der Kreisfreiheit nun zu einem Wahlkampfthema der Landtagswahl wird. Das ist der falsche Ansatz. Es wird diesem wichtigen Thema für die Entwicklung unserer Stadt nicht gerecht. Die Bürger haben ein Recht darauf, mit richtigen Zahlen und Fakten informiert zu werden. Alles andere ist Stimmungsmache, die der Sache wirklich nicht dient.


Neu-Ulm, den 18.08.2018

Johannes Stingl, CSU,   Antje Esser, SPD,   Stephan Salzmann, PRO neuulm

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Siehe Lokales aus der Presse:

Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

Do

02

Aug

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

Stadtplanung - Rathaus Erweiterung, dann aber Richtig

Pressemitteilung Stadtentwicklung

Die grün gezeichneten Stockwerke zeigen die von PRO Neu-Ulm erstrebte Erweiterung.
Foto: Stephan Salzmann / Stadtratsfraktion PRO neuulm / Die grün gezeichneten Stockwerke zeigen die von PRO Neu-Ulm erstrebte Erweiterung.

Die Fraktion PRO im Neu-Ulmer Stadtrat sieht eine große
Chance die Stadtplanung hinsichtlich des Rathauses in eine zukunftsweisende Richtung zu entwickeln. In der Vergangenheit hat sich am Konzertsaal gezeigt, das sich die Politik intensiver um eine Stadtbildgestaltung einbringen hätte können. Die jüngst benannten Sorgen um das bald 30 Jahre leer stehende Gebäude in Pfuhl "Maxl-Bräu" werden nun auch nicht den gewünschten Achtungserfolg erzielen.

Die Neu-Ulmer Stadtplanung und die Politik haben in der Innenstadt z.B. am Heiner-Metzgerplatz, LEW-Areal - wichtigeres zu planen. Dies könnte für die künftige Entwicklung des Stadtbildes maßgeblich prägend sein. Wir von PRO haben eine Skizze hierzu gefertigt (siehe Anlage), wie aus dem bisher ohne spektakuläre Idee angedachten Gebäude das zentrale neue Gebäude für Neu-Ulm entstehen sollte.

Das Rathaus ist zu klein, es soll am baufälligen Parkhaus Bahnhofstraße ein zweiter Rathauskomplex entstehen. Unsinnigerweise! Wir würden am Heiner-Metzger-Platz ein neues zentrales Rathaus bauen - mit allen bekannten Themen wie Bürgerbüro, Bürgersaal, Stadtbibliothek, Generationstreff, Gastronomie [Erdgeschoss zum Platz und Sky-Lounge]. Und neuem Rathaussaal, in dem ein großer runder Tisch sein sollte, um das kommunalpolitische WIR zu stärken und für die Kreisfreiheit stark aufgestellt zu sein. Alles würde sich hier abbilden lassen und sicher auch die Integration der rund 100 dann neu zur Stadt gehörenden Mitarbeiter. Darüber hinaus soll auch Gewerbe, Büro und Wohnen möglich sein.

Also vorausschauend planen und die Stadt entwickeln! Nicht von der Zeit getrieben und mangels Visionen zersprengte Teile der Verwaltung schaffen.

Wir könnten ohne Not das Neue Rathaus planen und bauen, sowie anschließend das bisherige Rathaus einem neuen Nutzen zuführen. Geeignet wäre eine privatwirtschaftliche Entwicklung mit Geschäften und Wohnraum für Jung und Alt.

Dies ergäbe ein Gesamtstadtbild, welches man gerade zu verpassen droht.
Deshalb verstehen wir die etwas angestaubte Phantasie des geschätzten Stadtratskollegen Erne aus Pfuhl nicht.

Sein gefühltes Ortsbild wird nicht zerstört, während die Innenstadt Entwicklung mit fatalen Wirkungen zu entgleisen droht.

Wie sagte Olli Kahn - um einen Metapher zur letzten Fußball WM zu haben - „Wir sollten die Eier in der Hose haben“!

Wir müssen vorausschauend Planen und Gestalten. Bleibt sehr gespannt abzuwarten, was hierzu alle Stadträte zu sagen haben - speziell die Vertreter der CSU und SPD als die größten Fraktionen, wenn es um die Zukunft der Stadt geht und die Entscheidung der Investition und Vision zu treffen gilt.

Fraktion PRO neuulm im Neu-Ulmer Stadtrat
Stephan Salzmann, Albert Obert, Siegfried Meßner, Dr. Klaus-Werner Lüdtke.

 

Hier geht es zur Pressemitteilung

(SiMe)

Mo

23

Jul

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

Ausschuss für Bildung, Familie und Kultur vom 19.07.2018

Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste vom 18.07.2018

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vom 17.07.2018

Technischer Ausschuss vom 11.07.2018

PRO nimmt die Berichte zur Kenntnis / Beschlüsse zugestimmt

Foto: Pixabay kostenlos / Verschiedene Berichte
Foto: Pixabay kostenlos / Verschiedene Berichte

Berichte und Beschluss aus Bildung, Familie und Kultur

  • Raumprogramm Lessing-Gymnasium - Siehe dazu Statement Albert Obert
  • Seniorenkonzept der Stadt Neu-Ulm
  • Bericht Schulsozialarbeit
  • Schulsozialarbeit an weiteren Grundschulen
  • Bericht Offene Kinder- und Jugendarbeit

Statement von Bürgermeister (BM) Albert Obert zum Raumprogramm Lessing-Gymnasium im Namen der Fraktion PRO neuulm:

Die Fraktion PRO stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Dabei betonte BM Obert, dass das vorgelegte Programm als Grundlage betrachtet wird und weitere Ausarbeitungen dem Stadtrat erneut zur Kenntnis zu bringen sind.
Auch der Einrichtung einer Lenkungsgruppe stimmte PRO zu. Ihre Vertreter sind Stadtrat Obert, Stellvertreter ist Stadtrat Meßner.

Herr Obert wies nachdrücklich darauf hin, dass jetzt rasch nicht nur das Raumprogramm zu beschließen sei, sondern dass auch die Verhandlungen zwischen Stadt und Landkreis zur Grundstücksfläche baldmöglichst zu einem guten Abschluss zu führen seien. OB Noerenberg gab dies dem Kämmerer zu den weiteren Verhandlungen mit und Oberstudiendirektor Bader bedankte sich ausdrücklich für diese Anmerkung.

 

Berichte und Beschlüsse aus Ausschuss Finanzen, Inneres und Bürgerdienste:

  • Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm - Jahresabschluss 2017
  • TFU - TechnologieFörderungsUnternehmen GmbH / Jahresabschluss 2017
  • Stiftung Neu-Ulm 'Helfen mit Herz' - Bericht 2018
  • Investitionskostenzuschuss an die Evang.-Freikirchliche Gemeinde Neu-Ulm (Friedenskirche) zum Neubau eines Kinderhauses (2+2) in Neu-Ulm (Wiley)
  • Investitionskostenzuschuss an das Tierheim Ulm/Neu-Ulm
  • Finanzzwischenbericht zum 30.06.2018
  • Erneuerung des Hallenbodens in der Vereinshalle Steinheim; Investitionszuschuss der Stadt Neu-Ulm an den Vereinsring Steinheim e.V.
  • KiTa Offenhauser Gries, Schwabenstr. 2, 89231 Neu-Ulm Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
  • Ausschreibung von Druck- und Kopiersystemen mit 60 Monaten Leasinglaufzeit
  • Bericht Vergabe Imagevideo
  • Tätigkeitsbericht Baubetriebshof 2017

 

Berichte und Beschlüsse aus Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt:

  • Gänstorbrücke; mündlicher Bericht
  • Projekte der Sozialen Stadt - Sachstandsberichte 2017
  • Parken in Neu-Ulm
  • 6. Flächennutzungsplanänderung 'Gewerbe-Campus Filchnerstraße
  • Bebauungsplan P 30/1 'Drei Taubenschläge - 1. Teiländerung ', Stadtteil Pfuhl
  • Erweiterung des Bebauungsplans P 25 'St. Ulrichskirche und Umgebung' Pfuhl
  • Einfacher Bebauungsplan M 131 'Am Wiblinger Steig
  • FNP 2034 der Stadt Senden - Entwurf
  • Fortschreibung Radverkehrskonzept: Ergänzung und Aktualisierung des Maßnahmenprogramms

 

 

Berichte und Beschlüsse aus dem Technischen Aussschuss:

  • Widmung, Einziehung sowie die teilweise Aufhebung eines Widmungsbeschlusses von Straßen im Stadtgebiet Neu-Ulm
  • Verkehrliche Neuordnung der Bahnhofstraße zwischen Reuttier Straße und Glacisstraße und Barrierefreie Umbauplanung der Bushaltestelle Glacisstraße
  • Aufhebungsbeschluss Ausschreibung Neugestaltung Wasserbecken im Glacis
  • Bericht über die Vergabe „Neubau Spielplatz Lönsstraße, Offenhausen“.
  • Bericht über Vergabe: Schmutzfrachtberechnung 2018
  • Bericht über die Vergabe - Umbau Regenrückhaltebecken Wiley
  • Bericht über Vergabe: Grundschule Gerlenhofen, Schulaußensportanlage, Sanierungsarbeiten an Kunststoffbelägen
    von Allwetterplatz und Laufbahn sowie Kunststoffarbeiten am Sportplatz Pfuhl, Grundschule Offenhausen und in der Naherholung Ludwigsfeld
  • Bericht über das Ausschreibungsverfahren 'Grüne Brücke' sowie über die weitere Vorgehensweise zur Realisierung der Maßnahme 'Grüne Brücke

wurden mit großem Interesse und allgemeiner Zustimmung zur Kenntnis genommen.

 

Siehe Lokales aus der Presse:

Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

 

(SiMe)

So

20

Mai

2018

Info zur Kreisfreiheit Stadt Neu-Ulm

Bürgerbegehren zur Kreisfreiheit - Feststellung zur Zulässigkeit

PRO stimmt der Beschlussvorlage zu

Stadtrat stimmt mit 27:13 Stimmen für die Beschlussvorlage

 

Bürgerbegehren  - zulässig oder nicht ?
 
In der Sitzung des Stadtrats am 16.5.18 hatten wir zu entscheiden:

Ist das im Rathaus vorgelegte  Bürgerbegehren zulässig oder nicht. Aufgrund der Komplexität der Materie und der politischen Dimension der Angelegenheit hatte die Verwaltung zwei Rechtsgutachten zur Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens eingeholt. Beide Gutachten gelangen zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren „Nuxit? So geht´s net!“ als rechtlich unzulässig anzusehen ist.

Eine Anwaltskanzlei kommt gar zum Schluss, dass das Bürgerbegehren gegen Artikel 28 I des Grundgesetzes verstößt.
Die Zulässigkeitsentscheidung nach Artikel 18a Absatz 8 Gemeindeordnung ist eine rechtlich gebundene Entscheidung, d.h. der Stadtrat muss sich ausschließlich an den rechtlichen Vorgaben orientieren. Diese sind festgelegt unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben von Bund und Land.


Im vorliegenden Bürgerbegehren – so die Gutachten – wird den Bürgerinnen und Bürgern suggeriert, dass Sie die Entscheidung über Kreisfreiheit oder nicht treffen können. Dem ist jedoch nicht so, dieses Recht obliegt allein der bayerischen Staatsregierung unter Mitwirkung des Landtags.
Wir, die PRO-Fraktion, sind keine Juristen und müssen uns auf die vorgelegten Gutachten verlassen, ohne kritische Punkte außer Acht zu lassen. Gutachten kann man viele erstellen und immer interpretieren. Ein Gutachten wurde ja auch kurzfristig von der FDP vorgelegt. Wenn man aber feststellt, dass gravierende Mängel des Bürgerbegehrens in zwei Gutachten klar benannt sind sind, so muss man den Vorschlag der Verwaltung folgen und die Zulässigkeit verneinen.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Stadtrates juristisch überprüfen zu lassen. Wir werden dann diese Entscheidung akzeptieren.


Unsere Entscheidung beruht neben der vorgelegten Sitzungsvorlage auch auf grundsätzlichen Überlegungen zum staatlichen Aufbau.
Grundgesetz Art.28.2. sagt: - ich zitiere -
(2) „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Sie haben das Recht der Selbstverwaltung.“


Wir, die Fraktion PRO neuulm, wurden unserer Verantwortung gerecht und stimmten der Beschlussvorlage der Verwaltung zu.

Für die Fraktion
Siegfried Meßner

 

 

Siehe Lokales aus der Presse:

Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

So

20

Mai

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

Technischer Ausschuss 17.05.2018

Gemeindeverbindungsstraße zwischen Hausen und Jedelhausen mit Anlage eines parallelen Geh- und Radweges - Variantenabwägung

PRO stimmt zu und nimmt die Berichte zur Kenntnis

Foto: Bild entnommen aus Sitzungsvorlage
Foto: Bild entnommen aus Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Technische Ausschuss öffentlicher Lebensraum und Verkehr nimmt die Sachdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis
  2. Der Technische Ausschuss öffentlicher Lebensraum und Verkehr beschließt, die Variante 2b planerisch weiter zu verfolgen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtkosten zu ermitteln

Sachverhalt

Um die Ortschaft Hausen vom Durchgangsverkehr zu entlasten, wurde als Variante 2 abweichend vom Bestandsausbau ein Aus- und Teilneubau als Teilumfahrung nordwestlich von Hausen direkt auf die Kreisstraße KNU 11 geplant. Der Ausbauquerschnitt entspricht Variante 1: Diese am 14.9.17 vorgestellte Planung (Variante 2a) wurde zwischenzeitlich dahingehend optimiert, dass die von-Halle-Straße von der ausgebauten Gemeindeverbindungsstraße abgehängt wird und stattdessen der Anschluss der Kreuzstraße an die Kreisstraße KNU 11 erhalten bleibt (Variante 2b). Ein Ausbau der von-Halle-Straße ist dann nicht mehr notwendig. Die alte Straße wird im Außerortsbereich zum Wirtschafts-, Geh- und Radweg abgestuft bzw. zurückgebaut.  Die Vorteile dieser Planungsänderung sind insbesondere

  • ·        Deutliche Verringerung der Baukosten

  • Reduzierung des Eingriffs in Natur und Umwelt
  •  ·        Reduzierung des erforderlichen Grunderwerbs

  • Fußläufige Querung der Kreisstraße zum Heining besser lösbar
  • Kein neuer Knotenpunkt auf der freien Strecke zwischen Hausen und Jedelhausen

Die Baustrecke reduziert sich von etwa 970 m auf etwa 700 m (zzgl. Anpassungen auf der Kreisstraße). Die geschätzten Gesamtbaukosten reduzieren sich von 1.360.000 € auf 830.000 €. Weitere Kosten wie ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Grunderwerb, Baunebenkosten, etc. sind im weiteren Verfahren noch zu ermitteln. Die verkehrliche Entlastung für die Ortschaft Hausen bleibt gleich.

Vorgesehene Zeitschiene
17.5.2018 Variantenentscheidung im Technischen Ausschuss - Juni bis Herbst 2018 Grunderwerb, Entwurfsplanung, umweltfachliche Untersuchungen, Abstimmung mit Umweltbehörde, Staatsbauverwaltung und Förderstelle - Herbst 2018 Mittelanmeldung für 2019 und 2020 - Frühjahr 2019 Baudurchführungsbeschluss im Stadtrat - Sommer 2019 Förderantrag bei der Regierung von Schwaben - Winter 2019/20 Ausschreibung und Vergabe
2020 Umsetzung

 

PRO stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

 

Weitere Tagesordnungpunkte waren:

  • Bericht über die Unfallentwicklung im Stadtgebiet Neu-Ulm 2017
  • Zwischenbericht Kanalsanierungsstrategie
  • Kreuzungsvereinbarung zur Ertüchtigung des Bahnübergangs Eulesweg mit der Deutschen Bahn AG
  • Vergabebeschluss: Schulweg entlang der Wileystraße zur Mark-Twain-Schule
  • Vergabebeschluss Erschließung 'Wohnquartier Wiley Nord' - Curd-Jürgens-Straße
  • Bericht über Vergabe: Neugestaltung Reuttier Straße Projektsteuerung
  • Bericht über Vergabe: Verlegung Regenwasserkanal Eulesweg/Breitenhofstraße in Finningen
  • Bericht über Vergabe: Kanalbaumaßnahme Drechselstraße in Steinheim
  • Bericht über Vergabe: Endausbau Stadtgärtnerei
  • Bericht über Vergabe: Beleuchtung Projekt Donaurunning
  • Bericht über Vergabe: Grünflächenpflege

Sitzungsvorlage hier

 

Siehe Lokales aus der Presse:

Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

So

20

Mai

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

Stadtentwicklung und Umwelt vom 15.05.2018

Finanzen, Inneres und Bürgerdienste 16.05.2018

Hochbau und Bauordnug vom 17.05.2018

PRO stimmt zu und nimmt die Berichte zur Kenntnis

Foto: Aus Sitzungsvorlage
Foto: Aus Sitzungsvorlage

Auszug aus der Tagesordnung Stadtentwicklung und Umwelt

  • Bebauungsplan P 30/1 'Drei Taubenschläge - 1. Teiländerung', Pfuhl
  • Bebauungsplan M 109/1 'An der Post 1. Änderung', Stadtmitte
  • Bebauungsplan M 39/5 'Östlich der Bahnlinie Ulm-Kempten bis Otto-Hahn-Straße, 5
  • Bebauungsplan M 54.3 'Schwaighofen Süd - Auf den Aulen, 3.
  • Einfacher Bebauungsplan M 130 'Für den Bereich Fasanenweg im Norden, Meisenweg im Osten, eine Grundstückstiefe südlich des Zeisigwegs im Süden und Drosselweg im Westen, Ludwigsfeld'

Sitzungsvorlage hier

 

Auszug aus der Tagesordnung Finanzen, Inneres und Bürgerdienste

  • Haushaltsreste 2017
  • Straßenausbaubeiträge
  • Verfassungswidrigkeit Grundsteuer
  • Qualifizierter Mietspiegel 2019 für die Städte Ulm und Neu-Ulm
  • Projekt Müllpaten für Neu-Ulm
  • Neubau einer 3-fach Sporthalle (Gustav-Benz-Halle), Am Muthenhölzle, 89231 Neu-Ulm Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
  • Vergabebeschluss: Schulweg entlang der Wileystraße zur Mark-Twain-Schule
  • Vergabebeschluss Erschließung 'Wohnquartier Wiley Nord' - Curd-Jürgens-Straße

Sitzungsvorlage hier

 

Auszug aus der Tagesordnung Hochbau und Bauordnung

  • Bauvorhaben „Umbau Lagerhalle und Nutzungsänderung von Lagerhalle zu Kfz-Werkstatt
  • Bauvorhaben „Neubau einer Lagerhalle“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 1276/7, Gem. Neu-Ulm, Otto-Hahn-Straße 24
  • Vorbescheid „Erhöhung des Dachstuhls, Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 849/13, Gem. Neu-Ulm, Hasenweg 28
  • Bauvorhaben „Errichtung einer Doppelgarage“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 851/12, Gem. Neu-Ulm, Hasenweg 49
  • Vorbescheid „Nutzungsänderung des 1. und 2. OG in ca. 20 Zimmer zur gewerblichen Zimmervermietung“
  • Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 1482/7, Gem. Neu-Ulm, Neue Gasse 20;
  • Bauvorhaben „Vergrößerung der bestehenden Gauben und Ausbau des Dachspitzes, Erweiterung des Außenbalkons bis ins Dachgeschoss“
  • Bauvorhaben „Aufstellung einer typengeprüften Leichtbauhalle“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 938, Gem. Neu-Ulm, Finninger Straße 33
  • Vorbescheid „Neubau einer Rettungswache der DLRG in Neu-Ulm mit Stellplätzen und Außenanlagen“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 417, Gem. Neu-Ulm
  • Bauvorhaben „Anbau von Balkonen an bestehendem Mehrfamilienhaus“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 31/3, Gem. Pfuhl, Hauptstraße 82
  • Bauvorhaben „Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 443/5, Gem. Burlafingen, Mainaustraße 5
  • Bauvorhaben „Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Abstellraum“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 443/23, Gem. Burlafingen, Mainaustraße 5/1
  • Bauvorhaben „Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 73/2, Gem. Gerlenhofen, Gotenstraße 17;
  • Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Garage“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 53/9, Gem. Gerlenhofen, Odilostraße 2
  • Bauvorhaben „Teilabbruch des bestehenden Gebäudes; Anbau einer Bergehalle und Überdachung der Bestandswerkstatt“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 609/1, Gem. Gerlenhofen, Hausener Straße 51
  • Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus mit zwei Garagen und Abstellraum“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 1, Gem. Finningen, Dorfstraße 23
  • Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Stellplätzen“ - Baugrundstück: Fl.Nr. 35/2, Gem. Holzschwang, Im Grund

Sitzungsvorlage hier

.

 

Siehe Lokales aus der Presse:

Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

So

22

Apr

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

Technischer Ausschuss vom 11.04.2018

Bildung, Familie und Kultur vom 12.04.2018

Stadtentwicklung und Umwelt vom 17.04.2018

Finanzen, Inneres und Bürgerdienste vom 18.04.2018

Hochbau und Bauordnug vom 19.04.2018

PRO stimmt zu und nimmt die Berichte zur Kenntnis

Foto: Aus Sitzungsvorlage
Foto: Aus Sitzungsvorlage

Auszug aus der Tagesordnung Technischer Ausschuss

  • Widmung und Einziehung von Straßen im Stadtgebiet Neu-Ulm
  • Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weitere Pestizide in der Stadt Neu-Ulm
  • Vergabebeschluss: Sanierung Geroldstraße / Gotenstraße / Germanenstraße (Ortsdurchfahrt Gerlenhofen)

Sitzungsvorlage hier

 

Auszug aus der Tagesordnung Bildung, Familie und Kultur

  • Jahresbericht der Musikschule Neu-Ulm
  • Bericht Hallenbad Neu-Ulm 2017

Sitzungsvorlage hier

 

 

Auszug aus der Tagesordnung Stadtentwicklung und Umwelt

  • Flächennutzungsplanänderung 'Freisportanlage Lessing-Gymnasium', Stadtteil Schwaighofen - Einleitungsbeschluss
  • Bebauungsplan M 62.5 'Gewerbe-Campus Filchnerstraße'- Behandlung der Stellungsnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung- Auslegungsbeschluss
  • Ehemaliges Kriegsspital an der Memminger Straße- Städtebaulicher Entwurf
  • Änderung der Stellplatzsatzung- Beschluss vom 14.11.2017
  • Allgäuer Ring Aussagen Sicherheitsaudit- Antrag FWG-Fraktion vom 18.02.18

Sitzungsvorlage hier

 

Auszug aus der Tagesordnung Stadtentwicklung und Umwelt

  • Digitalisierung – Chancen und Risiken - Antrag vom 10.02.2018 der FDP-Fraktion
  • Finanzzwischenbericht zum 31.03.2018
  • Zustimmung zum Antrag auf Enteignung zur Herstellung einer Erschließungsstraße im Bereich Striebelhof
  • Beschaffung eines kombinierten Kanalsaug- und Kanalspülfahrzeuges; Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe und Beschaffungsbeschluss
  • Vergabebeschluss: Erschließung 'An der Jedelhauser Straße - südlicher Teil' in Reutti
  • Vergabebeschluss: Sanierung Geroldstraße / Gotenstraße / Germanenstraße (Ortsdurchfahrt Gerlenhofen)

Sitzungsvorlage hier

.

 

Siehe Lokales aus der Presse:

Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

Mo

26

Mär

2018

Info Bürger PRO neuulm

Bericht zur Jahreshauptversammlung Bürger PRO neuulm e.V.

19. März 2018, bei der Nachbarschaftshilfe Neu-Ulm

Bericht über die Jahreshauptversammlung Bürger PRO neuulm

In seinem Rechenschaftsbericht stellte der Vorsitzende Dr. Bernd Heise in Stichpunkten die Aktivitäten des letzten Jahres dar:

  • Der Vorstand traf sich mehrfach zu Beratungen, auch öffentlich.
  • Zusammenarbeit mit den der Stadtratsfraktion ist hervorragend.
  • Homepage von PRO neuulm immer aktuell.
  • Bilderrätsel 2017
  • Stand auf dem Stadtfest 2017

Ausblick auf das nächste Jahr

  • ist die Mitgliedergewinnung.
  • ein Vortag von Prof. Wagemann in der 2ten Juni Häfte.
  • sind Betriebsbesichtigungen.
  • sind Radausflüge durch die Stadtteile.

Der Vorsitzende Dr. Bernd Heise bedankte sich für das Engagement der Mitglieder und dankte auch den Stadträten für deren intensive Arbeit in den Ausschüssen und im Gesamtgremium.Sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht gab es keinerlei Beanstandungen. Neben der Kassiererin Tanja Fendt wurde auch die gesamte Vorstandschaft einstimmig entlastet.

 

Zum ersten Vorstitzenden wurde eintimmig Dr. Bernd Heise gewählt. Als seine Stellvertreter wruden ebenfalls einstimmig gewählt Peter Siehler,

Dr. Klaus-Werner Lütke. Als Kassierer wurde Albert Obert und als Schriftführer Siegfried Meßner gewählt.

(SiMe)

Sa

24

Mär

2018

Info zur Kreisfreiheit Stadt Neu-Ulm

Große Mehrheit für die Antragstellung auf Kreisfreiheit

PRO stimmt zu

Stadtrat stimmt mit 32:10 Stimmen für den Antrag auf Kreisfreiheit

Für die Fraktion PRO neuulm: Statement 21.3.18 zur Kreisfreiheit

von Albert Obert

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
Gestatten sie mit vorab 3 Anmerkungen:
Herr Kollege Wöhner sie haben sich schon den Kreisfreiheitsorden verliehen – gemach – erst muss die Regierung in München entscheiden.
Herr Bauer und Herr Juchheim, die Unterstellung wir wollten kein Bürgerbegehren und hätten deshalb den Antrag gestellt weise ich scharf zurück. Wie ich höre ist ja schon eine geänderte Formulierung und eine Fortsetzung der Unterschriftensammlung im Gange.
Ich kann alle Kolleginnen und Kollegen verstehen, die Fragen beantwortet haben wollen. Wenn die Antworten aber in den über 100 Seiten der Vorlage schon schriftlich vorliegen, so habe ich kein Verständnis für solche Fragenkaskaden wie zu Beginn der Sitzung.

Doch nun zur Position von PRO Neu-Ulm:
Die Verwaltungsreform 1972 wurde per Order de Mufti, also durch den Innenminister, von oben angeordnet. Es hieß: ab 1.7.1972 ist

Neu-Ulm kreisangehörig. Es gab keine Bürgerbefragung - trotz erheblicher Proteste. Verhandlungen zwischen Stadt und Kreis wurden erst nachträglich geführt und im Dezember 1972 einvernehmlich unterschrieben. Grundstücksübertragungen waren mit der Grundbuchberichtigung besiegelt, der Eigentumswechsel war somit vollzogen. Kurz – ein reiner, emotionsloser Verwaltungsvorgang.


Heute soll nun dieser hoheitliche Akt von 1972 in einem ersten Schritt, der Antragstellung durch die Stadt, zurückgeführt werden. Die Fraktion PRO Neu-Ulm stimmt der heutigen Sitzungsvorlage zur Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm zu. Entscheiden wird letztlich wieder der Ministerrat.
Wir von PRO gehen davon aus, dass erfolgreiche Verhandlungen mit dem Landkreis dann letztlich zum Ziel führen werden. In fairen,  lösungsorientierten Verhandlungen mit der Kreisverwaltung – frei von Winkelzügen und Vorwürfen jeglicher Art, ohne überflüssige Briefwechsel - sollten einvernehmliche Ergebnisse gefunden werden. Wir gehen davon aus, dass die Verhandlungen zwischen Stadt und Landkreis meist zu klaren Trennungen führen und nur in besonderen Fällen enge Kooperationen erforderlich werden.
Meine Damen und Herren, nach den nun vorliegenden Zahlen wird dieser Schritt für die Stadt Neu-Ulm weder zu unkalkulierbaren finanziellen noch zu sonstigen Risiken führen - die Investitionsfähigkeit der Stadt aber nachhaltig verbessern.
Und - wir sind sicher, dass Neu-Ulm mit der Kreisfreiheit wirtschaftlich und politisch in der Region und in ganz Bayern ein noch größeres Gewicht erhält. Wir werden aber auch mehr Verantwortung zu tragen haben.

Unsere Entscheidung beruht neben den lokalen Fakten auf grundsätzlichen Überlegungen zum staatlichen Aufbau.
Grundgesetz Art.28.2. sagt: - ich zitiere -
 (2) „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Sie haben das Recht der Selbstverwaltung.“ 
Meine Damen und Herren, dabei ist Selbstverwaltung definiert als ein grundsätzlicher Baustein der lebendigen Demokratie, sie ermöglicht den Betroffenen eine eigenverantwortliche Mitgestaltung – auch  Subsidiaritätsprinzip genannt. Die Freien Wähler haben dies vor einiger Zeit auch im bayerischen Landtag gefordert. Damit wird die Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und die Entfaltung der Fähigkeiten der einzelnen Gemeinde angestrebt.


Dieses Prinzip legt eine genau definierte Rangfolge staatlicher gesellschaftlicher Maßnahmen fest und bestimmt die prinzipielle Nachrangigkeit der nächsten Ebene: die jeweils größere gesellschaftliche oder staatliche Einheit soll nur dann, wenn die kleinerer Einheit dazu nicht in der Lage ist, aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen.
Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen sollten so weit wie möglich vom Einzelnen, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform unternommen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, mit erheblichen Hürden und Probleme verbunden ist oder der Mehrwert der Zusammenarbeit offensichtlich ist und dies allgemeine Zustimmung erfährt, sollen größere Gruppen eingreifen.
Dieses Prinzip ist bewährte Praxis für föderale Staaten wie die BRD, die Schweiz und auch die EU.


Wir von PRO meinen: Neu-Ulm hat eine Position erreicht, in der wir diese Selbstbestimmung und Selbstverwaltung erfolgreich meistern können. Nach verschiedensten Aussagen wird der Landkreis seinen Weg auch ohne Neu-Ulm schaffen.


Meine Damen und Herren, Neu-Ulm ist volljährig und will diese Freiheit nutzen – Freie Fahrt!
Und – welcher Arbeitnehmer ist nicht froh wenn er eine Chefebene weniger über sich hat? So kann man die Kreisfreiheit auch als eines Stück Verwaltungsvereinfachung gesehen werden! Es gibt keine Doppel- sondern Parallelstrukturen. Wir bleiben doch auf diesem Planeten und beamen uns nicht ins Weltall. Wir werden auch zukünftig in guter Nachbarschaft zu den umliegenden Gemeinden leben, besonders auch zu Ulm.

Das völlig sachliche Thema sollte ohne Emotionen entschieden werden. Auch wenn das Herz dabei ist wie Frau Richtmann sagt – doch der Kopf muss entscheiden.  Die Presse, die ausgiebig informiert hat, wird nun einige Schlagzeilen weniger haben – denn das Thema wird bis zur Münchner Entscheidung ruhen.
Wir stimmen der Sitzungsvorlage zu. Die letzte Entscheidung aber wird die bayerische Staatsregierung treffen. Vielen Dank!

 

 

Siehe Lokales aus der Presse:

Neu-Ulmer Zeitung

Neu-Ulmer Zeitung Kommentar Michael Ruddigkeit

Süd-West Presse

Süd-West Presse Kommentar Chirin Kolb

 

 

(SiMe)

Antrag auf Kreisfreiheit

PRO und CSU stellen Antrag

Antragsbegründung PRO neuulm


Meine Damen und Herren,

wir meinen – die Zeit zur Entscheidung ist reif – eigentlich sollte sie ja schon im Herbst 2017 fallen - und haben deshalb den Antrag gestellt. Auch Kreisrat Baiker hat dies nach Berichten am 14.3.2018 im Kreistag gefordert um endlich Klarheit zu bekommen.
Die Diskussion zum Thema Kreisfreiheit läuft seit rund 2 Jahren als der Vorschlag erstmals gemacht wurde – erst intern, dann begann die öffentliche Diskussion seit den ersten offiziellen Debatten im Stadtrat. Im 1. Halbjahr 2017 bekam die Verwaltung vom Stadtrat den Auftrag, den Antrag vorzubereiten.


Die ersten Vorlagen der Verwaltung waren auch uns nicht ausreichend – jetzt aber, nach 3 öffentliche Veranstaltungen – sie waren gut besucht – und 3 öffentliche Veranstaltungen mit Anmeldung und runden Tischen halten wir die Entscheidung für reif. –  Ausführliche Informationen standen in der Presse und vor allem im Internet – einschließlich der äußerst umfangreichen Sitzungsvorlage samt Antworten auf alle Anfragen.
Alle Zahlen liegen jetzt vor – um mit dieser Verwaltungsreform rückgängig zu machen was 1972 vom Innenminister angeordnet wurde.  Er wird mit dem der Ministerrat noch 2018 – aber wohl eher 2019 oder noch später entscheiden.
Heute stellen wir einen Antrag an die Regierung, sie entscheidet! Es ist unsere Aufgabe und Pflicht als gewählte Vertreter in einer repräsentativen Demokratie zu entscheiden und uns nicht den Entscheidungen zu entziehen.
Dies ist keine aberwitzige Beschleunigung wie manche behaupten, wir hebeln keine Abläufe aus, es ist keine Dreistigkeit der Obrigkeit sondern eine konsequente Erfüllung unserer Aufgaben als Ratsmitglieder.
Wenn die Mehrheit heute für den Antrag entscheidet warten wir gespannt auf die Münchner Entscheidung.

 

Für die Fraktion

Albert Obert

(SiMe)

Sa

24

Mär

2018

Jugend-Sport-Förderung zur Adventszeit 2017

Gewinnübergabe an die Jugendabteilung des SV Offenhausen

PRO sagt: "Herzlichen Glückwunsch"

von Links: Bernd Heise, Volker Scherer, Albert Obert / Foto: Bernd Heise
von Links: Bernd Heise, Volker Scherer, Albert Obert / Foto: Bernd Heise

An der Ausschreibung zur Jugend-Sport-Förderung zur Adventszeit 2017 der Bürger PRO Neu-Ulm haben sich über 100 Personen aus 13 Neu-Ulmer Vereinen beteiligt.


Die meisten Einsendungen mit mehr als 25% der eingesandten Antwortkarten nannten die Jugendfußballabteilung des

SV Offenhausen 1946 e.V.

Die Jugendfußballabteilung des SV Offenhausen ist daher der Gewinner und erhält den ausgesetzten Preis von 250 €. Wir gratulieren!

Bildunterschrift: Volker Scherer, Abteilungsleiter Jugendfußball SV Offenhausen 1946 e.V., Albert Obert, Fraktionsmitglied der Bürger PRO Neu-Ulm und Dr. Bernd Heise, Vorsitzender von PRO bei der Übergabe des Preises.

(SiMe)

Fr

16

Mär

2018

Pressemitteilung der Stadt Neu-Ulm

Blindgänger auf dem Gelände Südstadtbogen in Neu-Ulm gefunden

Entschärfung am Sonntag, 18. März

Evakuierungsbereich Stadtmitte Radius 500 Meter, Bild entommen aus Pressemitteilung
Evakuierungsbereich Stadtmitte Radius 500 Meter, Bild entommen aus Pressemitteilung

Am Donnerstagnachmittag wurde auf dem Baustellengelände des Südstadtbogens in der Neu-Ulmer Innenstadt bei Erdarbeiten ein Blindgänger gefunden. Es handelt sich hierbei um eine 500 Kilogramm Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Blindgänger ist durch den Kampfmittelräumdienst gesichert. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Die Entschärfung wird am Sonntag, 18. März, durchgeführt

Um während der Entschärfung des Blindgängers die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, ist es nötig, eine Sicherheitszone einzurichten. Die Stadtverwaltung geht derzeit in Absprache mit dem Sprengkommando aus München davon aus, dass der Radius der Zone rund 500 Meter betragen wird. Die Zone wird angepasst an die örtlichen Gegebenheiten, um den Eingriff für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.

Innerhalb der Sicherheitszone müssen alle Personen ihre Wohnungen verlassen. Beginn der Evakuierung ist am Sonntag um 8.30 Uhr. Bereits ab 8 Uhr werden alle Straßen, die sich in der Sicherheitszone befinden für die Dauer der Entschärfung für den Verkehr gesperrt. Auch der ÖPNV fährt ab 8 Uhr nicht mehr durch die Sicherheitszone, sondern wird umgeleitet. Die Züge der Deutschen Bahn halten ab 8 Uhr nicht mehr am Neu-Ulmer Hauptbahnhof, sondern fahren direkt weiter in Richtung Ulm. Die Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb des Sicherheitsbereiches wohnen, müssen ab 8.30 Uhr ihre Häuser und Wohnungen verlassen. Mitarbeiter der Polizei, der Feuerwehr und des Bayerischen Roten Kreuzes werden von Haus zu Haus gehen und die Bevölkerung auffordern, ihre Häuser zu verlassen. Bewohnern, die für die Zeit der Entschärfung nicht bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unterkommen können, stellt die Stadt Aufenthaltsmöglichkeiten in der Turnhalle der Weststadtschule (Schießhausallee 7) zur Verfügung. Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden in der Mensa der Hochschule Neu-Ulm untergebracht. Personen, die Unterstützung beim Verlassen ihrer Wohnungen benötigen, werden vom Fahrdienst des BRK oder einem Hol- und Bringdienst abgeholt und zur Hochschule gefahren. Personen, die diesen Dienst in Anspruch nehmen wollen, sollten sich bis spätestens Samstag, 15 Uhr über die Bürgerhotline anmelden.


Die Verwaltung bittet die Innenstadtbewohner im entsprechenden Gebiet, am Sonntagmorgen ab 8 Uhr auf Durchsagen zu achten und ihre Radiogeräte einzuschalten. Für die Zeit der Entschärfung sichert die Polizei die Sicherheitszone ab, so dass Unbefugte sich keinen Zugang zu den dort liegenden Wohnungen verschaffen können.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Evakuierung nach rund sechs Stunden abgeschlossen sein wird und entsprechend mit der Entschärfung begonnen werden kann. Eine genaue zeitliche Prognose kann nicht abgegeben werden. Ziel aller Beteiligten ist es jedoch, die Entschärfung bei Tageslicht abschließen zu können. Die Bevölkerung wird über Radiodurchsagen, die Internetseite der Stadt Neu-Ulm (nu.neu-ulm.de), die städtische Facebookseite (https://www.facebook.com/stadt.neuulm/) und den Twitterkanal der Polizei (https://twitter.com/polizeiSWS) darüber informiert, ab welchem Zeitpunkt der Sicherheitsbereich aufgehoben und die Rückkehr in die Wohnungen wieder möglich sein wird.

Zusätzlich zur Fliegerbombe befindet sich auch ein sogenannter Verdachtspunkt auf dem Gelände des Südstadtbogens. Ob es sich hierbei um einen Blindgänger handelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Der Verdachtspunkt soll am Sonntag ebenfalls sondiert und freigelegt werden. Sollte es sich ebenfalls um einen Blindgänger handeln, wird dieser auch am Sonntag entschärft.

Hotline
Für alle Bürgerinnen und Bürger wird eine Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer: 0731/97441898 sind Mitarbeiter der Polizei und des Bayerischen Roten Kreuzes erreichbar und beantworten Fragen zum weiteren Vorgehen bzw. zur nötigen Räumung der Innenstadt. Die Hotline ist am heutigen Freitag von 13 bis 18 Uhr, am Samstag von 9 bis 15 Uhr und am Sonntag ab 7 Uhr bis zum Ende des Einsatzes besetzt.

Bewohner
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich rechtzeitig auf die Räumung ihrer Wohnung einzustellen. Ab 8.30 Uhr werden die Evakuierungs-Teams von Wohnung zu Wohnung gehen und die Bewohner auffordern ihre Wohnungen zu verlassen. Da die Evakuierungszeit mehrere Stunden dauern wird, werden die Bewohner gebeten, die für sie wichtigen Dinge mitzunehmen (beispielsweise Medikamente). Auch an Haustiere, die nicht über einen längeren Zeitraum allein in der Wohnung bleiben können, muss gedacht werden. Sobald alle Häuser geräumt sind, können die Bewohner für die Dauer des Einsatzes nicht mehr in ihre Wohnungen zurück.

Shuttlebusse
Für die Bewohnerinnen und Bewohner, die keine Möglichkeit haben, in die Unterkünfte zu kommen, wird ein Shuttleservice angeboten. Sammelpunkt für den Service ist der Zentrale Umsteigepunkt in Neu-Ulm. Die Polizei begleitet die Personen zum ZUP. Von hier aus werden die einzelnen Stationen angefahren.

Handzettel
Die Stadtverwaltung hängt ab Freitag und bis Samstag in den Gebäuden innerhalb der Sicherheitszone Flugblätter mit Informationen zur Entschärfung des Blindgängers aus. Hierauf ist vermerkt, ab wann die Bewohner ihre Wohnungen verlassen müssen und wo sie sich für die Dauer des Einsatzes aufhalten können.

Straßensperrungen
Der Radius der Sicherheitszone hat zur Folge, dass wichtige Verkehrsverbindungen in der Innenstadt gesperrt werden müssen. Betroffen hiervon sind unter anderem auch der Allgäuer Ring und die Herdbrücke. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Neu-Ulmer Innenstadtbereich für die Dauer des Einsatzes weiträumig zu umfahren.

Donauklinik
Die Donauklinik ist für Besucher ab Start und bis zur Aufhebung der Sperrungen nur fußläufig erreichbar. Die Rettungsdienste können die Klinik anfahren.

Innenstadtgeschäfte/Gastronomie
Alle Innenstadtgeschäfte und Einrichtungen innerhalb der Sicherheitszone (Gaststätten, Bäckereien etc.), die am Sonntag turnusmäßig geöffnet hätten, bleiben für die Dauer des Einsatzes geschlossen.

 

Hier geht es zur Pressemitteilung der Stadt Neu-Ulm

(SiMe)

Do

15

Mär

2018

Pressemitteilung der Stadt Neu-Ulm zur Kreisfreiheit

Presse-Info der Stadt Neu-Ulm

15. März 2018

Kreisfreiheit: Alle Zahlen liegen vor

Dienstagnachmittag haben die Stadt Neu-Ulm und auch der Landkreis die längst erwarteten Berechnungen des bayerischen Finanzministeriums erhalten. Das Ministerium hat geprüft und dargelegt, wie sich eine Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm auf die Finanzausgleichsleistungen des Freistaates für Stadt und Landkreis auswirken würden.
Entscheidend ist hier vor allem die Auswirkung auf die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die Stadt und Landkreis für ihre Aufgaben erhalten. Diese werden sich mit dem Status der Kreisfreiheit für die Stadt und auch den Landkreis än-dern. Das Finanzministerium hat in seiner Berechnung keine Aussagen zur Leistungsfähigkeit der Stadt oder des Landkreises getroffen. Das wird nach einer entsprechenden Be-schlussfassung durch den Stadtrat im Rahmen des Verfahrens auf Kreisfreiheit geprüft werden.
Aus Sicht der Stadt Neu-Ulm unterstreichen die übermittelten Zahlen aber die bisherigen Berechnungen des Stadtkämme-rers Berthold Stier wie auch die bisherigen Kalkulationen des Landkreises. Die Stadt Neu-Ulm besitzt demnach sowohl die Finanzkraft als auch die Verwaltungskraft, um alle Aufgaben, die auf eine kreisfreie Stadt zukommen, bewerkstelligen zu können.

Die Stadt Neu-Ulm zieht nach einer ersten Sichtung der übersandten Zahlen folgendes Fazit:

  • -Die kreisangehörige Stadt Neu-Ulm erhält im Jahr 2018 Schlüsselzuweisungen vom Freistaat in Höhe von 4,51 Millionen Euro. Durch den Status der Kreisfreiheit würden die Schlüsselzuweisungen an die Stadt um 7,89 Millionen Euro auf 12,4 Millionen Euro steigen.
  • Die Stadt kann alle Aufgaben, die im Zuge der Kreisfreiheit vom Landkreis übertragen werden, selbst finanzieren. Durch den hohen Zuwachs bei den Schlüsselzuweisungen würde sich 2018 das Ergebnis im Verwaltungshaushalt sogar noch um 6 Millionen Euro verbessern und damit den finanziellen Spielraum der Stadt erheblich erweitern.
  • Der Landkreis Neu-Ulm erhält im Jahr 2018 Schlüsselzu-weisungen in Höhe von 25,38 Millionen Euro. Bei Kreisfrei-heit der Stadt Neu-Ulm würden diese um 7,6 Millionen auf 17,8 Millionen Euro sinken.
  • Die Stadt sieht die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch die Auskreisung nicht tangiert. Der Landkreis wird die Auswirkungen aber schlussendlich selbst nochmals anhand der jetzt vorliegenden Zahlen für sich prüfen und bewerten. 

Bemessen am Gesamthaushalt des Landkreises in Höhe von 167 Millionen im Jahr 2018 würde sich der Landkreis durch eine Reduzierung der Schlüsselzuweisungen in dargestellter Höhe lediglich um knapp 2 Prozent schlechter stellen, als bisher. Schlussendlich prüft jedoch der Freistaat die Leistungsfähigkeit des Landkreises. Würde der Freistaat die Leistungsfähigkeit des Landkreises als nicht mehr gegeben ansehen, würde der Antrag der Stadt Neu-Ulm auf Kreisfreiheit abgelehnt werden.

 

  • Der Landkreis erhält durch die Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm zwar weniger Schlüsselzuweisungen, wird im Umkehr-schluss aber dadurch entlastet, dass ein Großteil der Bildungs- und Sozialleistungen, die er bisher im Neu-Ulmer Stadtgebiet zu erbringen hatte, künftig auf die Stadt Neu-Ulm übertragen und von dieser auch finanziert werden.
  • Die aktuelle Finanzsituation des Landkreises ist vor allem belastet durch die Defizite der Kreisspitalstiftung. Die Stadt Neu-Ulm wird auch bei einer Kreisfreiheit zu ihrer Verantwortung stehen und hat in ihren Berechnungen vorsorglich eine jährliche Verlustbeteiligung an den Landkreis von rund 2 Millionen Euro eingeplant. Dieser Betrag ist in den bisherigen Berechnungen des Landkreises nicht enthalten, sollte aber bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden.


"Die Zahlen, die nun vorliegen haben uns gezeigt, dass wir mit unseren Berechnungen bisher richtig lagen. Wenn wir kreisfrei werden, hat die Stadt Neu-Ulm rund 6 Millionen Euro zusätzlich zur Gestaltung ihrer städtischen Aufgaben zur Verfügung, als bisher als kreisangehörige Stadt“, sagt Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg. Darüber hinaus würden die Zahlen aus München auch zeigen, dass der Landkreis Neu-Ulm durch die Auskreisung der Stadt Neu-Ulm nicht seiner Leistungsfähigkeit beraubt werde. Stadtkämmerer Berthold Stier unterstreicht: „Der Landkreis hat eigenen Aussagen zufolge in die Stadt Neu-Ulm mehr investiert, als diese über die Kreisumlage an den Landkreis bezahlt hat. Die Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm würde den Landkreis folglich entlasten. Schon allein beim Neubau des Lessing Gymnasiums spart er sich in den kommenden Jahren Millionen ein“.

 

Hier geht es zur Pressemitteilung der Stadt Neu-Ulm

(SiMe)

So

04

Mär

2018

Pressemitteilung zur Kreisfreiheit Stadt Neu-Ulm

Stadtratsfraktion PRO neuulm

Ihre Stadträte klären auf

PRO neuulm
Pressemitteilung zur Kreisfreiheit Neu-Ulms


Nach Abschluss der erfolgreichen Bürgerinformationen in der vergangenen Woche in der Seehalle in Pfuhl und den vorangegangen Informations-veranstaltungen im gesamten Stadtbereich sieht die Fraktion PRO neuulm im Stadtrat die Zeit zur Entscheidung gekommen.


Wir betrachten den Weg Neu-Ulms als eine neue Verwaltungsreform, in der der Vorgang von 1972 rückgängig gemacht werden soll. Wie damals bedarf dies weder eines Ratsbegehrens noch eines Bürgerentscheids. Der in demokratischer Wahl gewählte Rat der Stadt sollte den Antrag an die Bayerische Staatsregierung stellen und die dortige Entscheidung abwarten.


Die Größe Neu-Ulms und ihr Wachstum samt dem damit verbundene wirtschaftliche Erfolg ermöglichen jetzt diesen Schritt im Sinne des in Art. 28.2. GG vorgegebene Rechts auf Selbstverwaltung. Dies ist ein grundsätzlicher Baustein der lebendigen Demokratie und ermöglicht der Stadt, die eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens ihrer Bürgerinnen und Bürger. Hier wir in vielen anderen Bereichen gilt das Subsidiaritätsprinzip. Dieses Grundprinzip einer föderalen Staatsorganisation ist auch zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft. Es gilt auch für Kommunen.


Aus diesem Grunde setzt sich die Fraktion PRO neuulm dafür ein, zum nächst möglichen Zeitpunkt den Antrag auf Kreisfreiheit an die Staatregierung zu stellen.


Fraktion PRO neuulm im Neu-Ulmer Stadtrat
Stephan Salzmann, Albert Obert, Siegfried Meßner, Dr. Klaus-Werner Lüdtke.

(SiMe)

So

18

Feb

2018

Info zur Kreisfreiheit Stadt Neu-Ulm

Gemeinsamer Informationsstand der Fraktionen CSU, SPD und PRO

Petrusplatz, 17.02.2018

von links: Antje Esser (SPD), Stephan Salzmann (PRO), Johannes Stingel (CSU)
von links: Antje Esser (SPD), Stephan Salzmann (PRO), Johannes Stingel (CSU)

Trotz schlechtem Wetter (Minustemperaturen, Schneefall) hatte man beste Laune beim gemeinsamen Informationsstand der Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und PRO neuulm am Samstag auf dem Petrusplatz.

 

Dabei standen die anwesenden Stadträte zum Thema „Kreisfreiheit“ Rede und Antwort den interessierten Bürgern.

 

Auch an den nächsten Wochenenden sind Informationen an die Bürger seitens der Stadtratsfraktionen geplant.

 

 

(SiMe)

 


Fr

09

Feb

2018

Info zur Kreisfreiheit Stadt Neu-Ulm

Pressegespräch der Fraktionen PRO, CSU und SPD am 09.02.2018

Hintergrundinformationen zu Anlass und Motivation des Informationsflyers

Teilnehmer: Fraktionsvorsitzende Johannes Stingel CSU, Antje Esser SPD, Stephan Salzmann PRO sowie die

Bürgermeister Albert Obert PRO, Rosl Schäufele SPD, Reinhard Junginger CSU

Foto: SiME / Entnommen aus InfoFleyer zur Kreisfreiheit
Foto: SiME / Entnommen aus InfoFleyer zur Kreisfreiheit

Ablauf des Pressegesprächs:

I.    Kurze Statements der Fraktionsspitzen

1.Begrüßung, Einführung-Johannes Stingl

 Hintergrundinformationen zu Anlass und Motivation des Flyers,  

 sachliche Informationen anbieten, Großer Informationsbedarf,

 Beschlussfassung Stadtrat, Rolle von Landtagskandidaten bei der BI

2. Inhalt des Flyers, Versachlichung der Diskussion, Beitrag Fragenzu beantworten - Antje Esser

3. „Solidargemeinschaft Landkreis? Sichtweise einer langjährigen Kreisrätin - Rosl Schäufele

4. Inhalt des Flyers, Sichtweise der Wirtschaft - Stephan Salzmann

5. Zwangs-Einkreisung 1972, großer Widerstand in NU, Kommunale Selbstverwaltung - Albert Obert

6. Historie Kreisfreiheit im Stadtrat u.a. Amtszeit Dr. Merk, Sichtweise einer Langjährigen Stadträtin - Waltraud Oßwald

II. Fragen der Medienvertreter

 

Hier geht es zum Informations-Flyer der Stadtratsfraktionen CSU, SPD und PRO neuulm

 

 

Statement Stephan Salzmann

4. Sichtweise der Wirtschaft

Fraktionsvorsitzender PRO neuulm

Bild: Stephan Salzmann
Bild: Stephan Salzmann

Anmerkung: angestrebte Austritt der kreisangehörigen Stadt Neu-Ulm aus dem bayerischen Landkreis Neu-Ulm wird in Medien seit Ende 2016 als Nuxit bezeichnet.

Nuxit ist ein Kunst- und Kofferwort und die Anlehnung zu Brexit und deren Vorgang halte ich im Vergleich zum „kommunalen Recht auf Selbstverwaltung“ für sehr emotional geprägt.

Aus wirtschaftlicher, unternehmerischer Sichtweise:
Der Nutzen für die Wirtschaft liegt in einer prosperierenden Stadt. Geht es der Stadt gut – geht es den Bürgern gut; aber auch der Region. Konkret werden Zuständigkeiten klarer geregelt sein und Verfahren beschleunigt werden.
z.B. bei Emissionsrecht oder Erschließungsrecht Gute Entwicklungs-Chancen der Stadt setzen natürlich auch Impulse in die Wirtschaft hinein.

Genauso wie sich Unternehmen zukunftsfähig machen, gilt dies auch für die Kommune Neu-Ulm und damit für die Entscheidung Kreisfreiheit anzustreben.

Kreisfreiheit für Neu-Ulm als strategische Entwicklung, welche auch auf die Region ausstrahlt. Das Oberzentrum Ulm/Neu-Ulm mit zwei eigenständigen Kommunen, wird nachhaltig gestärkt. POLITISCHE Entscheidungsprozesse werden verkürzt und schlanker.

zu  Zahlen / Daten:
Nach dem Bevölkerungsstand zum Stichtag 31. Dezember 2015 wäre Neu-Ulm als kreisfreie Stadt keineswegs die nach Bevölkerung kleinste der dann 26 kreisfreien Städte in Bayern, sondern stünde an 15. Stelle. Der Landkreis Neu-Ulm, der im Augenblick unter den 71 Landkreisen an 11. Stelle steht, fände sich ohne die Stadt Neu-Ulm an 48. Stelle wieder. Entscheidendes Kriterium ist nach der Bayerischen Gemeindeordnung jedoch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises, die gewahrt bleiben wird.


Stephan Salzmann

(SiMe)

Statement Albert Obert

5. Zwangs-Einkreisung 1972, großer Widerstand in NU, Kommunale Selbstverwaltung

PRO neuulm - Zweiter Bürgermeister

Bild: Albert Obert
Bild: Albert Obert

Zur Geschichte: die  Verwaltungsreform 1972 ordnete per Order de Mufti von oben an – ab 1.7.1972 ist Neu-Ulm kreisangehörig. Es gab – keine Bürgerbefragung trotz Protesten.
Vereinbarungen zwischen Stadt und Kreis wurden erst nachträglich im Dezember 72 getroffen und unterschrieben. Grundstücksübertragungen waren mit der Grundbuchberichtigung besiegelt, der Eigentumswechsel war somit vollzogen.

Grundsätzliches zum staatlichen Aufbau: GG Art.28.2. sagt:
(2) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Sie haben das Recht der Selbstverwaltung.  Dabei ist Selbstverwaltung definiert als ein grundsätzlicher Baustein der lebendigen Demokratie, sie ermöglicht den Betroffenen eine eigenverantwortliche Mit-Gestaltung – das Subsidiaritätsprinzip. Damit wird die Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und die Entfaltung der Fähigkeiten des Individuums, hier der Gemeinde angestrebt.


Dieses Prinzip legt eine genau definierte Rangfolge staatlicher gesellschaftlicher Maßnahmen fest und bestimmt die prinzipielle Nachrangigkeit der nächsten Ebene: die jeweils größere  gesellschaftliche oder staatliche Einheit soll nur dann, wenn die kleinerer Einheit dazu nicht in der Lage ist,  aktiv werden und  regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen.


Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen sollten so weit wie möglich vom Einzelnen, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform unternommen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, mit erheblichen Hürden und Probleme verbunden ist oder der Mehrwert der Zusammenarbeit offensichtlich ist und dies allgemeine Zustimmung erfährt, sollen größere Gruppen eingreifen.


Dieses Prinzip ist bewährte Praxis für föderale Staaten wie die BRD, die Schweizerischen Eidgenossenschaft und auch die EU. Es ist zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft.

 

Albert Obert

(SiMe)

Do

08

Feb

2018

Beschlüsse aus dem Stadtrat

Haushaltsverabschiedung 2018

PRO stimmt dem Haushalt zu

Rede von Stephan Salzmann zum Haushalt

Foto: SiMe
Foto: SiMe

Haushaltsrede 2017


„Wir schaffen Werte durch Investitionen“
Verehrte und geschätzte Mitglieder des Stadtrats,meine sehr geehrten Damen und Herren,
heute beschließen wir die royale Phase im Sitzungsjahr.
Die Haushaltsberatungen sind deswegen im Stadtrat-Leben royal, königliche Zeiten, weil das Haushaltsrecht das Königsrecht einer selbstverwalteten Stadt und vor allem auch das Königsrecht unseres Hauptorgans Stadtrat ist.

Nach der Einbringung des Haushalts durch die Verwaltung haben die Fraktionen ihre Sicht der städtischen Dinge dargelegt um dann im Namen der gesamten Bürgerschaft einen Haushaltsbeschluss zu fassen.
Mein besonderer Dank gilt heute allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kämmerei und deren Abteilungen. Diesen Dank möchte ich auch an alle anderen Fachbereiche weitergeben, die an der Aufstellung des Haushalts mitgewirkt und somit die Geschicke unserer Stadt unterstützt haben.

 

„Wir schaffen Werte durch Investitionen“
Der Haushaltplan und im Besonderen die Finanzplanung 2018/2019  werden unser Stadtbild langfristig prägen. Noch nie wurde so viel in die Zukunft unserer Stadt investiert. Auch viele Gedanken, Überlegungen und mit Berechnungen verbrachte  Stunden zur Kreisfreiheit haben dazu beigetragen, an der Zukunft unserer Stadt zu gestalten. Das heißt auch:Wenn wir die Substanz erhalten und verbessern wollen, müssen wir mindestens so viel finanzieren wie wir abschreiben.

 

 

„Wir schaffen Werte durch Investitionen“
Der Haushaltplan und im Besonderen die Finanzplanung 2018/2019  werden unser Stadtbild langfristig prägen. Noch nie wurde so viel in die Zukunft unserer Stadt investiert. Auch viele Gedanken, Überlegungen und mit Berechnungen verbrachte  Stunden zur Kreisfreiheit haben dazu beigetragen, an der Zukunft unserer Stadt zu gestalten. Das heißt auch: Wenn wir die Substanz erhalten und verbessern wollen, müssen wir mindestens so viel finanzieren wie wir abschreiben.

 

„Wir haben Verantwortung für das Alter“
Lassen Sie mich einen Sachverhalt kurz beleuchten, den wir für sehr wichtig halten: Wir brauchen weiterhin -bezahlbaren -günstigen Wohnraum. Besonders für die sich stetig weiter erhöhende Zahl an Menschen in höheren Alter.

 

„Wir müssen auch.. an die Alten denken“
(Gestatten Sie mir das Wort „ALTE“ als charmant, achtsam gemeinten Begriff zu verwenden. Ich habe hohe Achtung vor dem Alter.)        Themen wie: Bildung – Kindergarten – Jugend,  Digital 4.0 und freiwillige Leistungen sowie Sport– und Freizeitförderung….     Alles gut

Doch bitte lassen Sie uns nicht vergessen, wessen Kinder wir sind. Waren es doch die „Alten“, welche unsere Stadt ja unser Land seit der Zeit des Wirtschaftswunders geprägt und durch aufopfernde Arbeit zu dem gemacht haben, was Neu-Ulm, was unser Land heute ist.

Daher betrübt mich zutiefst, erfahren zu müssen, dass es alte Menschen gibt, welche sich von der heutigen Rente nicht mehr ein ihnen zugedachtes Leben hier bei uns leisten können.  Es ist nicht  zu fassen, dass manch ein „Alter“ seinen Lebensabend durch Umzug, ja ich sage Flucht in preisgünstigere Länder, ob Rumänien, Bulgarien oder anderswohin  einigermaßen erschwinglich zu gestalten versucht.

Wessen Kinder sind wir??? Dass wir zusehen, wie sich mancher im wohlverdienten dritten Lebensabschnitt in diese Verhältnisse begeben muss. Das ist nicht mein Verständnis von einem gemeinsamen Europa,  …. das ist schäbiges, …  achtloses Versagen, auch kommunalpolitisch – etwa im Hinblick auf den Wohnungsbau. Hier haben wir uns Gedanken zu machen und Konzepte einfallen zu lassen, um dem Alter gebührend und mit demütiger Haltung zu  begegnen. Die Spirale des „Mietwuchers“, der endlos steigenden Mieten,
an welchem sich alle gesellschaftlichen Gruppen beteiligen, ist zu stoppen. Wir benötigen dringend den angesprochenen, bezahlbaren Wohnraum.  Auch in Neu-Ulm.

Mit diesem Appell komme ich zum Ende, danke allen für Ihre Arbeit in der Verwaltung und im Rat – wir stimmen dem Haushalt 2018/2019 zu -    Vielen Dank.

S. Salzmann

 

 

Siehe Lokales aus der Presse:

Neu-Ulmer Zeitung

Süd-West Presse

(SiMe)

Sa

03

Feb

2018

Neues aus der Stadt

Eröffnung Gustav Benz Halle

an der Europastraße

Foto: SiMe
Foto: SiMe

Nach knapp zweijährige Bauzeit wurde gestern, Freitag, 02. Februar 2018, durch den  Oberbürgermeister Gerold Noerenberg die neue Gustav Benz Halle an der Europastraße in Neu-Ulm für den Schul-und Vereinssport freigegeben.

 

Gestern war ein guter Tag für den Schul- und Vereinssport in

Neu-Ulm. Mit dieser neuen Halle schafft die Stadt Neu-Ulm gute Bedingungen für den Schul- und Vereinssport in Neu-Ulm.

 

Allen, die hier Sport treiben, wünschen wir viel Spaß und Erfolg!

 

Ihre Stadtratsfraktion PRO Neu-Ulm.

(SiMe)

 

 

 

Einige Stimmungsbilder der Eröffungsfeier

Do

01

Feb

2018

Info aus der Stadtratsfraktion

Dringlichkeitsantrag zum Projekt Orange Campus

PRO stellt Dringlichkeitsantrag zur Behandlung im Stadtrat am 07.02.2018

Foto:Visialisierung BBU01 / So soll es einmal aussehen der "Orange Campus"
Foto:Visialisierung BBU01 / So soll es einmal aussehen der "Orange Campus"

Projekt Orange Campus

Dringlichkeitsantrag Stradtratsfraktion PRO Neu-Ulm

 

Im Namen der Fraktionen CSU Neu-Ulm, SPD Neu-Ulm und PRO Neu-Ulm stellen wir, die Stadtratsfraktion PRO Neu-Ulm, folgenden Dringlichkeitsantrag zur Behandlung im Stadtrat am 07.02.2018:

Hier geht es zum Antrag:
Nachdem das Thema wiederholt im Stadtrat beraten und von Neu-Ulm positiv bewertet wurde, jedoch derzeit kein Fortschritt zu erkennen ist, haben die drei Fraktionen den beigefügten Antrag gestellt.

Damit soll der aktuelle Sachstand vermittelt werden und ein Zeichen gesetzt werden, dass Neu-Ulm weiterhin großes Interesse an dem Projekt hat.

gez. Fraktion PRO Neu-Ulm, Stephan Salzmann, Albert Obert, Siegfried Meßner, Dr. Klaus-Werner Lüdtke.

(SiMe)

Mi

31

Jan

2018

Kommandoübergabe

Kommandoübergabe und Großer Zapfenstreich

Generalleutnant Richard Roßmanith verabschiedet

Foto: SiMe
Foto: SiMe

Der Generalleutnant Richard Roßmanith wurde gestern in der Wilhelmsburg Kaserne offiziell aus dem aktiven Dienst verabschiedet.

 

Roßmanith, Befehlshaber des in Ulm stationierten Multinationalen Kommando Operative Führung übergab die Führung an seinen Nachfolger Generalleutnant Jürgen Knappe.

Nach dem Übergabeappel und einem Empfang wurde gestern Richard Roßmanith mit einem großen Zapfenstreich nach 45 Jahren aktiven Dienst in den Ruhestand verabschiedet.

 

Die Stadtratsfaktion von PRO Neu-Ulm wünscht Richard Roßmanith einen schönen und geruhsamen Ruhestand und begrüßen Jürgen Knappe in Ulm.

 

Siehe dazu Lokales aus der Presse:

Süd-West Presse

Neu-Ulmer Zeitung

(SiMe)

Einige Stimmungsblilder der Kommandoübergabe

Sa

06

Jan

2018

Jugend-Sport-Förderung zur Adventzeit 2017

PRO-Jugend-Sport-Förderung 2017 – Unsere Aktion ist beendet!

Bürgerverein PRO neuulm unterstützt Jugendsport

 

 

Unser diesjährige PRO-Jugend-Sport-Förderung Gewinnspiel 2017 ist nun beendet.

 

Zum vierten Mal veröffentlichte die Wählergemeinschaft

Bürger PRO NEU-ULM, diesmal in Form einer Bilderkarte zur Adventszeit, eine Jugend-Sport-Förderung. Gefragt wurde, welcher Verein gewinnen sollte.

 

Wir sind sehr überrascht von so vielen Einsendungen!

 

In den nächsten Tagen losen wir nun den Verein und die/den Gewinnerin/Gewinner einer Sonnenbrille - unter Ausschluss des Rechtsweges – aus.

Wir werden beide Gewinner umgehend benachrichtigt und veröffentlicht, soweit diese einverstanden sind.

 

PRO NEU-Ulm dankt zunächst unserem Fotografen Bernd Wagner aus Wullenstetten für die wunderbaren Schnappschüsse und danken auch allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

(SIME)

 

 

 

Bürger PRO Neu-Ulm
Kontakt: info@pro-nu.de
buerger@pro-nu.de

Kontakt:

Lönsstraße 13

89231 Neu-Ulm 

Tel: 0731-77780

Mail: info@pro-nu.de