Auszug aus der Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden Stephan Salzmann.
Die vorliegende Sitzungsvorlage hatte keine gegenüberstellende Betrachtung aller Standorte, insbesondere der Standorte 3 und 5 aufgezeigt. Bei einer rein
Flächenmäßigen Betrachtung und Lage des Standortes Nr. 5 "Steigäcker Süd" ist dieser Standort gegenüber der Iselhalle (Standort 3) zu bevorzugen.
Die Sitzungsvorlage und die daraus resultierenden Beschlussvorschlag entstand vor dem Hintergrund des Zeitdruckes, welcher bereits seit einigen Jahren nun hierzu führte. Ein getrenntes Abstimmen der beiden aufgeführten Punkte halte ich auch für nötig, um dann in der Folge den Standort "Steigäcker Süd" (Standort 5) den Vorzug zu geben.
Allerdings sind wir auch an das Gebot der Sparsamkeit un Wirtschaftlichkeit gebunden und hier werden wir noch einiges tun müssen, was wir jetzt noch nicht wissen.
Die Planung und Investition werden nun um gut ein Jahr nach hinten sich verschieben, welches wohl auch den aktuellen Haushalt verändern wird.
Für die Fraktion
Stephan Salzmann
Siehe Lokales aus der Presse:
(SiMe)
Sachverhalt aus Sitzungsvorlage:
In der aktuellen Grünanlagensatzung ist das Grillen in der dafür ausgewiesenen Grillzone in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September gestattet. Eine zeitliche
Eingrenzung bezogen auf die Uhrzeit existiert bisher nicht. Bei 6 Kontrollgängen am Ludwigsfelder Badesee wurden nachts ab 21 Uhr Personen beim Grillen angetroffen. Zwischen 20 und 21 Uhr wurden
bei 11 Kontrollgängen Personen beim Grillen angetroffen. Aufgrund der nahen Wohnbebauung und der möglichen Ruhestörung hält es die Verwaltung nicht für zielführend, wenn auch spät abends und
nachts gegrillt werden darf. Um dies zukünftig zu verhindern, schlägt die Verwaltung vor, die Grillzeit auf den Zeitraum von 9:30 Uhr bis 19:30 Uhr zu beschränken.
Dieser Sachverhalt hat sich uns als Fraktion PRO neuulm nicht erschlossen. Die eingerichtete Grillzone im Naherholungsgebiet Ludwigsfeld wurde an den östlichen Teil
des Baggersees eingerichtet, weit weg von einer Wohnbebauung. Auch halten wir die Grill-Beschränkung bis 19:30 Uhr für nicht durchsetzbar. Wer hört denn schon um 19:30 Uhr in den Sommermonaten
auf zu grillen?
Aus dieser Sachlage heraus haben wird den Antrag gestellt, die Grill Beschränkung bis auf 22 Uhr auszuweiten und einen Erfahrungsbericht im nächsten Jahr dem
Stadtrat vorzulegen. Dieser Antrag wurde leider mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt.
Für die Fraktion
Siegfried Meßner
Siehe Lokales aus der Presse:
Neu-Ulmer Zeitung
Süd-West Presse
(SiMe)
Bürger PRO Neu-Ulm
Kontakt: info@pro-nu.de
buerger@pro-nu.de
Kontakt:
Lönsstraße 13
89231 Neu-Ulm
Tel: 0731-77780
Mail: info@pro-nu.de