Info zur Kreisfreiheit Stadt Neu-Ulm

Pressegespräch der Fraktionen PRO, CSU und SPD am 09.02.2018

Hintergrundinformationen zu Anlass und Motivation des Informationsflyers

Teilnehmer: Fraktionsvorsitzende Johannes Stingel CSU, Antje Esser SPD, Stephan Salzmann PRO sowie die

Bürgermeister Albert Obert PRO, Rosl Schäufele SPD, Reinhard Junginger CSU

Foto: SiME / Entnommen aus InfoFleyer zur Kreisfreiheit
Foto: SiME / Entnommen aus InfoFleyer zur Kreisfreiheit

Ablauf des Pressegesprächs:

I.    Kurze Statements der Fraktionsspitzen

1.Begrüßung, Einführung-Johannes Stingl

 Hintergrundinformationen zu Anlass und Motivation des Flyers,  

 sachliche Informationen anbieten, Großer Informationsbedarf,

 Beschlussfassung Stadtrat, Rolle von Landtagskandidaten bei der BI

2. Inhalt des Flyers, Versachlichung der Diskussion, Beitrag Fragenzu beantworten - Antje Esser

3. „Solidargemeinschaft Landkreis? Sichtweise einer langjährigen Kreisrätin - Rosl Schäufele

4. Inhalt des Flyers, Sichtweise der Wirtschaft - Stephan Salzmann

5. Zwangs-Einkreisung 1972, großer Widerstand in NU, Kommunale Selbstverwaltung - Albert Obert

6. Historie Kreisfreiheit im Stadtrat u.a. Amtszeit Dr. Merk, Sichtweise einer Langjährigen Stadträtin - Waltraud Oßwald

II. Fragen der Medienvertreter

 

Hier geht es zum Informations-Flyer der Stadtratsfraktionen CSU, SPD und PRO neuulm

 

 

Statement Stephan Salzmann

4. Sichtweise der Wirtschaft

Fraktionsvorsitzender PRO neuulm

Bild: Stephan Salzmann
Bild: Stephan Salzmann

Anmerkung: angestrebte Austritt der kreisangehörigen Stadt Neu-Ulm aus dem bayerischen Landkreis Neu-Ulm wird in Medien seit Ende 2016 als Nuxit bezeichnet.

Nuxit ist ein Kunst- und Kofferwort und die Anlehnung zu Brexit und deren Vorgang halte ich im Vergleich zum „kommunalen Recht auf Selbstverwaltung“ für sehr emotional geprägt.

Aus wirtschaftlicher, unternehmerischer Sichtweise:
Der Nutzen für die Wirtschaft liegt in einer prosperierenden Stadt. Geht es der Stadt gut – geht es den Bürgern gut; aber auch der Region. Konkret werden Zuständigkeiten klarer geregelt sein und Verfahren beschleunigt werden.
z.B. bei Emissionsrecht oder Erschließungsrecht Gute Entwicklungs-Chancen der Stadt setzen natürlich auch Impulse in die Wirtschaft hinein.

Genauso wie sich Unternehmen zukunftsfähig machen, gilt dies auch für die Kommune Neu-Ulm und damit für die Entscheidung Kreisfreiheit anzustreben.

Kreisfreiheit für Neu-Ulm als strategische Entwicklung, welche auch auf die Region ausstrahlt. Das Oberzentrum Ulm/Neu-Ulm mit zwei eigenständigen Kommunen, wird nachhaltig gestärkt. POLITISCHE Entscheidungsprozesse werden verkürzt und schlanker.

zu  Zahlen / Daten:
Nach dem Bevölkerungsstand zum Stichtag 31. Dezember 2015 wäre Neu-Ulm als kreisfreie Stadt keineswegs die nach Bevölkerung kleinste der dann 26 kreisfreien Städte in Bayern, sondern stünde an 15. Stelle. Der Landkreis Neu-Ulm, der im Augenblick unter den 71 Landkreisen an 11. Stelle steht, fände sich ohne die Stadt Neu-Ulm an 48. Stelle wieder. Entscheidendes Kriterium ist nach der Bayerischen Gemeindeordnung jedoch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises, die gewahrt bleiben wird.


Stephan Salzmann

(SiMe)

Statement Albert Obert

5. Zwangs-Einkreisung 1972, großer Widerstand in NU, Kommunale Selbstverwaltung

PRO neuulm - Zweiter Bürgermeister

Bild: Albert Obert
Bild: Albert Obert

Zur Geschichte: die  Verwaltungsreform 1972 ordnete per Order de Mufti von oben an – ab 1.7.1972 ist Neu-Ulm kreisangehörig. Es gab – keine Bürgerbefragung trotz Protesten.
Vereinbarungen zwischen Stadt und Kreis wurden erst nachträglich im Dezember 72 getroffen und unterschrieben. Grundstücksübertragungen waren mit der Grundbuchberichtigung besiegelt, der Eigentumswechsel war somit vollzogen.

Grundsätzliches zum staatlichen Aufbau: GG Art.28.2. sagt:
(2) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Sie haben das Recht der Selbstverwaltung.  Dabei ist Selbstverwaltung definiert als ein grundsätzlicher Baustein der lebendigen Demokratie, sie ermöglicht den Betroffenen eine eigenverantwortliche Mit-Gestaltung – das Subsidiaritätsprinzip. Damit wird die Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und die Entfaltung der Fähigkeiten des Individuums, hier der Gemeinde angestrebt.


Dieses Prinzip legt eine genau definierte Rangfolge staatlicher gesellschaftlicher Maßnahmen fest und bestimmt die prinzipielle Nachrangigkeit der nächsten Ebene: die jeweils größere  gesellschaftliche oder staatliche Einheit soll nur dann, wenn die kleinerer Einheit dazu nicht in der Lage ist,  aktiv werden und  regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen.


Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen sollten so weit wie möglich vom Einzelnen, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform unternommen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, mit erheblichen Hürden und Probleme verbunden ist oder der Mehrwert der Zusammenarbeit offensichtlich ist und dies allgemeine Zustimmung erfährt, sollen größere Gruppen eingreifen.


Dieses Prinzip ist bewährte Praxis für föderale Staaten wie die BRD, die Schweizerischen Eidgenossenschaft und auch die EU. Es ist zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft.

 

Albert Obert

(SiMe)

Bürger PRO Neu-Ulm
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buerger@pro-nu.de

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