Der Technische Ausschuss Öffentlicher Lebensraum und Verkehr empfiehlt dem Ausschuss
für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 die entsprechenden Mittel für eine Beleuchtung eines Teiles der Laufstrecke zur Verfügung zu stellen.
Anlass - Auszug aus der Vorlage
Der Schwimm- und Sportverein Ulm 1846 e.V. hat ein Konzept für ein Laufprojekt unter dem Namen „Donaurunning“ entwickelt und der Verwaltung bereits im vergangenen Jahr erstmals vorgestellt. Die
für die Öffentlichkeit nutzbare Laufstrecke verläuft auf beiden Seiten entlang der Donau und zu einem großen Teil auch auf Neu-Ulmer Gemarkung. Hierzu bedarf es u.a. einer technischen Ausstattung
der Laufstrecke (Zeitmessung). Aus Gründen der Sicherheit und sozialer Kontrolle ist deshalb von Seiten der Verwaltung vorgesehen, einen Teil der geplanten Laufstrecke auf Neu-Ulmer Seite
ergänzend zu beleuchten.
Das Projekt „Donaurunning“ beinhaltet eine ausgemessene und ausgewiesene Lauf- und Walkingstrecke mit fest installierter Zeitmessung. Die Strecke geht über ca. 5 km mit Start und Ziel an der
Donau auf Höhe des Hans-Lorenser-Sportzentrums und verläuft durch die Friedrichsau, um den Offenhausener Sportplatz, durch das „Herbelhölzle“ und über die Gänstorbrücke zurück zum
Hans-Lorenser-Sportzentrum.
Siehe Lokales aus der Presse:
Süd-West Presse
(SM)
Stellungnahme der Fraktion, Auszug aus Redebeitag H. Salzmann:
Aus Sicht der Fraktion sollten folgende Ziele verfolgt werden:
Dies halten wir für beachtenswert, allerdings gibt es auch Wiedersprüche....
Durch die Maßnahmen versetzer Parkflächen (Schrägparker) erscheint uns das Eine erreichbar, leider zum Anderen unter Verlust der Anzahl von Parkflächen.. Ist dies gewollt?? oder gibt es doch noch eine weitere noch unbekannte dritte Variante...?
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragte im Januar 2017 die Verwaltung, dass dies im Interesse zur Aufwertung des Quartiers bauliche und gestalterische Möglichkeiten prüfen und dem Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt zur Beratung vorlegen soll, dies wird ja noch geschehen. Hierzu bittet die Fraktion das Thema der versetzten Schrägparkbereiche zu beachten und besagte dritte Variante vorzuschlagen. Wir denken hier geht noch was...!
Ferner wird in der Sitzungsvorlage hingewiesen: "Der SU stellt fest, dass sich aus den erhobenen Verkehrsdaten allein kaum zusätzliche Verkehrsberuhigung aleiten lässt. Wobei wir gerade aus dem kaum genug Ansatzpunkte herauslesen, etwa zur Beruhigung machen zu wollen und auch zu tun...
Für die Fraktion
Stephan Salzmann
Der Technische Ausschuss öffentlicher Lebensraum und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung für die Variante „Vollausbau ohne Grunderwerb“ weiterzuverfolgen und zum Baudurchführungsbeschluss im September 2018 vorzulegen.
Anlass - Auszug aus der Vorlage
In den Bürgerversammlungen in Reutti wird der fehlende Gehweg zur Halle immer wieder bemängelt.
In der Sitzung vom 18.1.17 wurde ein Planungskonzept vorgestellt, das den Vollausbau der Schlossstraße mit Anlage eines einseitigen Gehweges vorsieht. Hierbei ist auf beiden Seiten Grunderwerb
erforderlich.
Diese Planung kann auch in reduzierter Form ohne Grunderwerb umgesetzt werden. Es entsteht dann eine 30 m lange Engstelle in der Fahrbahn östlich An der Breite. Dies ist vergleichbar mit Straßen,
welche durch einseitiges Parken ebenfalls mehr oder weniger lange, einspurige Etappen haben. Angesichts der geringen Verkehrsbedeutung der Schlossstraße ist dies vertretbar, Fahren auf Sicht und
mit gegenseitiger Verständigung ist üblich und praktikabel. Darüber hinaus dient die Einengung als geschwindigkeitsreduzierendes Element und trägt somit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
bei. Ein noch zu untersuchender Punkt ist die Engstelle gegenüber der Einmündung Am Batzenberg, wo der Gehweg momentan geduldet auf Privatgrund verläuft. Es wird im Zuge der weiteren Planung
geprüft, ob der Gehweg hier zu Lasten der Fahrbahn auf das angrenzend vorhandene Mindestmaß von 1,50 m ausgebaut werden kann.
(SM)
Auszug aus der Vorlage
Der Technische Ausschuss öffentlicher Lebensraum und Verkehr beauftragt die Verwaltung,
die beiden Varianten planerisch näher zu untersuchen und dem Rat in Form einer Variantenabwägung zur Entscheidung für eine Vorzugsvariante vorzulegen.
Ziel ist es, dem Rat eine fachliche, objektive und fundierte Grundlage für die Entscheidung einer Vorzugsvariante vorzulegen. Dies soll in Form eines Variantenvergleiches und einer Abwägung erfolgen. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass die vorliegenden Varianten näher untersucht werden, insbesondere im Hinblick auf:
Von Seiten der Verwaltung ist vorgesehen, dem Rat die Entscheidung für eine Vorzugsvariante im Frühjahr 2018 vorzulegen.
(SM)
Auszug aus der Vorlage
Spielplätze sind für die Bevölkerung ein Gradmesser, wenn es um die Bewertung der
Wohn- und Lebensqualität geht. Attraktive und kreative Spielplätze verbessern die Wohnqualität, sind Orte der Begegnung, und sie sind das Markenzeichen einer familienfreundlichen Stadt.
Der Faktor Familienfreundlichkeit gewinnt in Zeiten des demographischen Wandels für die
Zukunftsfähigkeit einer Stadt zunehmend an Bedeutung. Spiel- und Bolzplätze bedürfen einer ständigen Wartung, um ihre Verkehrssicherheit – insbesondere auch die Sicherheit der Spielgeräte – zu
gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass bei einem Spielgerät eine Haltbarkeitsdauer von 10-15 Jahren zu verzeichnen ist, so dass im Turnus von etwa 15 Jahren
Sanierungsbedarf besteht und Ersatz beschafft werden muss. Da auch Spielgeräte einer permanenten Weiterentwicklung und die normativen Vorgaben ebenfalls immer wieder Veränderungen unterliegen
(z.B. Anforderungen an den Fallschutz), müssen die bestehenden Spielanlagen den neuen Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Der vorliegende Spielplatzbericht mit dem erarbeiteten Konzept zur
Sanierung, Aufwertung und Weiterentwicklung der öffentlichen Spielplatzangebote stellt hierfür eine wichtige Entscheidungshilfe dar.
(SM)
Bürger PRO Neu-Ulm
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