Der Ausschuss hat den Überarbeitungsvorschlägen der Stadtverwaltung
für die städtischen Sportförderrichtlinien vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen zuzustimmen. Die Richtlinien sollen zum 1. Januar 2018 Anwendung finden.
Anlass - Auszug aus der Vorlage
Im Bereich der institutionellen Sportförderung hat die Stadtverwaltung keine Änderungen
vorgenommen. Die Sportvereine sollen nach wie vor eine Förderung nach Anzahl der Mitglieder
erhalten, darüber hinaus eine Jugendförderung, die 50 % der institutionellen Förderung
ausmacht und sich nach den gemeldeten Jugendlichen berechnet. Darüber hinaus
erhalten die Vereine einen Betriebskostenzuschuss zum Betreiben der Sportstätten.
Jedoch schlägt die Verwaltung vor, die Förderung in Höhe von derzeit 76.694 € ab dem Jahr 2018 sukzessive über die kommenden fünf Jahre zu erhöhen, im Jahr 2018 auf 80.000 €, danach jährlich um
5.000 € bis ein Betrag von 100.000 € erreicht wurde. Die Verwaltung erachtet die Arbeit der Neu-Ulmer Sportvereine als wesentlichen Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und wichtigen Beitrag für
das Gemeinwesen, was auch finanziell von Seiten der Stadt Neu-Ulm gefördert werden sollte.Darüber hinaus ist durch die Niederlassung des FKV Neu-Ulm ein Verein mit mehr als 600 Mitgliedern
hinzugekommen, so dass die einzelnen Vereine bei gleichbleibendem Gesamtzuschuss eine geringere Förderung erhalten würden.
Siehe Lokales aus der Presse:
(SM)
Der Ausschuss Bildung, Familie und Kultur nimmt den Bericht zu den Abrechnungsmodalitäten
zur Kenntnis und beschließt (vorbehaltlich der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018), die Brauchtumsförderung für Funkenfeuer, Maibaum, Kinderfest und Osterbrunnen auch künftig (wie bereits im
Beschluss des BiFaKu vom 13.09.2016) nach Vorlage von Rechnungen/ - kopien bis zu einer Höhe von 500,00 € auszuzahlen.
Der Ausschuss beschließt (vorbehaltlich der Haushaltsberatungen für das Jahr
2018), die Vereinsringe ab dem Jahr 2018 mit einem Zuschuss von 0,10 € pro Einwohner
des jeweiligen Stadtteils (Hauptwohnsitz) zu unterstützen. Kleinere Ortsteile unter 2000 Einwohner erhalten einen Sockelbetrag von 200 €uro.
Siehe Lokales aus der Presse:
Süd-West Presse
(SM)
Die ausführlichen Berichte über die
wurden mit großem Interesse und allgemeiner Zustimmung zur Kenntnis genommen.
(SM)
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