In der Stadtratssitzung wurde von Seiten der Verwaltung die Stellungnahme und Einwendungen der Stadt Neu-Ulm nochmals dargelegt. Die Stadt Neu-Ulm begrüßt und befürwortet grundsätzlich den geplanten und dringend notwendigen 2-bahnigen Ausbau der Bundesstraße 10 zwischen Neu-Ulm und der Anschlussstelle Nersingen im Zuge der A7 und drängt auf dessen schnelle Realisierung. Die Stadt Neu-Ulm befürwortet insbesondere den Ausbau, weil dadurch die Stadtteile Burlafingen, Pfuhl und Offenhausen sowie die Stadtteile Steinheim und Finningen vom Verkehr und den damit verbundenen Auswirkungen, wie Lärm, Abgase, Feinstaub entlastet werden. Eine Rückverlagerung der Verkehre auf die alte B10 ist bereits jetzt schon wahrzunehmen und schon deshalb sind nun die folgenden weiteren Schritte für eine zügige Bauumsetzung mit Nachdruckanzugehen. Die Anregungen der Stadt Neu-Ulm sind größtenteils berücksichtig.
Kritisch, von allen Fraktionen im Stadtrat, wird der Ausbauquerschnitt gesehen und es wurde gefordert, dass eine Reduzierung des Ausbauquerschnittes erfolgen soll damit eine Flächenreduzierung
erzielt werden kann. Das staatliche Bauamt verweist auf den anzuwendenden Standardquerschnitt (Regelquerschnitt) für vier Fahrstreifen mit hoher Kapazität an Fahrzeugen pro Tag.
Eine Klagebefugnis der Stadt gegen den Planfeststellungsbeschluss, um ggf. noch Forderungen durchzusetzen, ist nach interner Prüfung nicht gegeben. Hierzu müsste die Planungshoheit der Stadt
durch das Vorhaben des 2-bahnigen Ausbaus beeinträchtigt sein. Da aber im betroffenen Bereich keine eigenen konkreten Planungen der Stadt vorliegen, ist dies nicht der Fall.
Siehe Lokales aus der Presse:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die grundsätzliche Überprüfung und konzeptionelle Überarbeitungder bestehenden amtlichen Wegweisung im Stadtgebiet Neu-Ulm für 2018 vorzubereiten.
Dabei sollen folgende Aspekte geprüft bzw. angemessen berücksichtigt werden:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWU ein Konzept für
den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erarbeiten.
Sachverhalt
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zum 13.02.2017 die „Förderrichtlinie
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ bekannt gegeben. Mit dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur unterstützt das BMVI den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen und den Aufbau von
10.000 Normalladestationen mit insgesamt 300 Millionen Euro bis 2020.
Wesentliche Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind u.a. die öffentliche Zugänglichkeit und
die Versorgung der Ladeeinrichtungen mit Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtemregenerativem Strom .
In Zusammenarbeit mit der SWU hat die Verwaltung begonnen geeignete und sofort verfügbare Standorte für Schnellladestionen in der Innenstadt zu suchen.
Für die bestehende Ulrichshalle in Gerlenhofen soll Ersatz geschaffen werden, da eine Teil- oder
Generalsanierung auf Grund der Bausubstanz, der aktuellen Anforderungen der Hallengröße sowiederen Nutzungsmöglichkeiten nicht weiter in Frage kommt.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wird empfohlen, das Verfahren des Flächennutzungsplanänderung „Mehrzweckhalle“, Stadtteil Gerlenhofen, einzuleiten, um Planungsrecht zwecks Realisierung der Mehrzweckhalle vorzubereiten. Die Flächen-nutzungsplanänderung stellt deshalb eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit dar. Dadurch wird vorbereitend und mit anschließendem Bebauungsplan Planungsrecht geschaffen, um den notwendigen Sporthallenneubau realisieren zu können. Der Standort grenzt an vorhandene Sportanlagen in Gerlenhofen und bietet sich aus planerischerSicht an, da er die erforderliche Grundstücksgröße sowie Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Außerdemkönnen hier sportliche Anlagen gebündelt werden.
Siehe Lokales aus der Presse:
Süd-West Presse
An die Stadt wurde das Anliegen herangetragen, ein Reihenhaus im Ludwigsfelder Reiherweg
aufzustocken, um die derzeitige ca. 92 m2 Wohnfläche entsprechend heutigen Anforderungen zu vergrößern. Ein Anbau in der Fläche, um eine Wohnflächenerweiterung zu erreichen, ist planungsrechtlich
derzeit nicht zulässig und wurde bei dem schmalen Grundstückszuschnitt von etwa 5,70 m und der Grundstücksgröße von 186 m2 nicht in Erwägung gezogen. Damit würde nicht nur der jetzt bereits
geringe Gartenanteil weiter verkleinert, sondern ebenso Nachbargrundstücke bei der Nordwest – Südost – Ausrichtung der Baukörper hinsichtlich der Belichtung beeinträchtigt.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat beschlossen, den Bebauungsplan M
1/1 „Ludwigsfeld West, 1. Teiländerung“ aufzustellen, um Planungsrecht zur Wohnraum-erweiterung zu schaffen.
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