Beschlüsse aus dem Stadtrat

Mehrzweckhalle Gerlenhofen

Entscheidung über Neubau gefallen

PRO stimmt für den Neubau der Mehrzweckhalle Gerlenhofen

Der Stadtrat hat die Sachdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Neubauvariante vertieft zu untersuchen mit folgenden Vorgaben:
- Für die Gesamtbaukosten wird eine Obergrenze von höchstens 5,5 Mio. € (einschl. Abbruch) festgelegt.
- Im Hinblick auf die Kegelbahnen wird angestrebt, anstelle von 4 Einzelbahnen 2 Doppelbahnen zu errichten. Ziel ist es, durch diese Maßnahme die Baukosten nochmals zu verringern.
- Im Rahmen der weiteren Planung ist aufzuzeigen, ob es sinnvoll und wirtschaftlich ist, im Zuge dieser Neubaumaßnahme die Raumkapazitäten des derzeit noch eigenständigen Umkleidegebäudes in den Neubau zu integrieren. Zumindest sollte ein späterer Anbau an die Halle möglich sein.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Investitionsprogramm für 2017 – 2020 die erforderlichen Haushaltsmittel einzuplanen.

Mit den Vereinen, insbesondere Schützen und Kegelabteilung, sind Gespräche über eine etwaige finanzielle Beteiligung bzw. über die Erbringung von Eigenleistungen zu führen.

 

Siehe dazu Lokales aus der Presse:

Neu-Ulmer Zeitung vom 02.12.2016

(S.M.)

Sozialwohnungen im Baugebiet "Ulmer Hofgut" / Ludwigsfeld

Beschluss zum Bau von 15 sozialgeförderten Wohnraum

PRO stimmt zu

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Wohnraumproblematik und dem Bedarf an Wohnraum erscheint es empfehlenswert, das hierzu seitens des Freistaats Bayern geschaffene kommunale Förderprogramm zu nutzen.


Die hierbei gültigen Konditionen mit 30%igem Zuschuss und zinsverbilligten Darlehen ermöglichen eine kostengünstige Schaffung bezahlbarer Mietwohnungen.
Durch die mögliche Beauftragung des städtischen Wohnungsunternehmens

(NUWOG Dienstleistungs- und Betreuung-GmbH) ist eine wirtschaftliche und flexible, förderrichtlinienkonforme Umsetzung im städtischen Verbund möglich.

(S.M.)

Kreisangehörigkeit oder Kreisfreiheit

Soll die Stadt Neu-Ulm die Kreisfreiheit anstreben?

PRO stimmt gegen den Antrag zur Kreisfreiheit

Der Ältestenrat hat sich mit dem Antrag auseinandergesetzt und sich für eine Nichtbefassung im Stadtrat ausgesprochen.
Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor, den Antrag geschäftsordnungsmäßig zu erledigen und die Nichtbefassung zu beschließen. Aus Sicht der Verwaltung macht der Antrag zumindest derzeit in der gestellten Art und Weise keinen Sinn. Der Stadtrat kann nicht über die Kreisfreiheit befinden. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Staatsregierung. Im Übrigen wird auch die damit einhergehende Vorgehensweise für nicht zielführend erachtet. Hier müssten dann zuerst entsprechende Gespräche mit dem Landkreis und der Staatsregierung ergebnisorientiert geführt sein, damit eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Rat sinnvoll wäre, zumal sie auf einen Zeithorizont zum 01.05.2026 abzielt.

 

Aus diesen Gründen hat sie die Fraktion entschieden, vorläufig gegen den Antrag zur Kreisfreiheit zu stimmen.

(S.M.)

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