Im Neu-Ulmer Bereich Striebelhof ist die Stadt bemüht, eine öffentliche Erschließung (u.a. Abwasser, Straße)
herzustellen. Dabei soll Baurecht geschaffen und so eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden.
Dazu muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dies scheiterte bisher an einzelnen Eigentümern.
Nun kam ein Rechtsgutachten zum Ergebnis, dass das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung nicht mehr
anwendbar ist. Dies führt nun dazu, dass die Trasse mit dem geringstmöglichen Eingriff in private Belange als
Grundlage für die Bebauungsplanung heranzuziehen ist. Nur so können notfalls Maßnahamen zur Realisierung
der Planung – bis zur Enteignung – durchgesetzt werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat dies am 22.9.2016 endgültig beschlossen.
Dabei appellierte die Fraktion PRO Neu-Ulm an die betroffenen Eigentümer, auf das Angebot der Stadt für die käufliche
Übernahme der erforderlichen Flächen zu einem angemessenen Pries einzugehen und so eine drohende Enteignung unbedingt zu umgehen.
Es bleibt zu hoffen, dass beide Seiten bald zu einer gütlichen Einigung kommen werden.
Siehe dazu Lokales aus der Presse:
(A.O.)
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