Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt den Entwurf des Lärmaktionsplans
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Offenlage des Planentwurfs.
Der Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47 d (3)
BImSchG.
Der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 47 BImSchG.
Nach Antrag von PRO kommen wir in Sache Verkehrsberuhigung weiter...
Tempo 30 als Maßnahme für mehr Lebensqualität in der Stadt.
Siehe dazu Lokales aus der Presse:
(S.M)
Der Technische Ausschuss Öffentlicher Lebensraum und Verkehr beschließt, die Erweiterung der Parkplätze am Ludwigsfelder
Badesee durch den Parkplatz P1 westlich der Tennisanlagen 2017 vorzunehmen.
Der Technische Ausschuss Öffentlicher Lebensraum und Verkehr empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Bürgerdienste, für den Haushalt 2017 entsprechende
Mittel einzustellen.
Siehe dazu Lokales aus der Presse:
(S.M.)
Der Technische Ausschuss Öffentlicher Lebensraum und Verkehr beschießt, die Brücke NU 142 (ehemalige Schwimmbrücke) wie von der Verwaltung vorgeschlagen auszuführen.
Die Hängebrückenkombination verbindet die Eigenschaften einer Brücke mit den Eigenschaften eines Spielgerätes. Ansprechendes Aussehen, sehr gute Qualität und Verarbeitung der Materialien,
Wirtschaftlichkeit im Unterhalt, Sicherheit in der Nutzung, gute Begehbarkeit auch mit Kinderwagen und Rollstuhl zeichnen die positiven Eigenschaften der Brücke aus. Das Schwanken der Hängebrücke
beim Begehen, die Belohnung nach Erklimmen des Turms durch einen tolle Aussicht und eine Abfahrt in der Röhrenrutsche machen die Brückenkombination zu einem verlockenden Spielgerät. Der in Nähe
der Brücke befindliche Spielplatz gewinnt durch diese Hängebrückenkombination zusätzlich an Attraktivität.
Siehe dazu Lokales aus der Presse:
(S.M.)
Bürger PRO Neu-Ulm
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